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Warum ist Barrierefreiheit für Onlineshops wichtig?
Barrierefreiheit spielt eine zentrale Rolle für die digitale Teilhabe aller Menschen. Für Betreiber von Onlineshops bedeutet dies nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Vorgaben, sondern auch eine verbesserte Nutzererfahrung, erhöhte Reichweite und eine bessere Positionierung in den Suchmaschinen.
Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das aus der EU-Richtlinie zum European Accessibility Act (EAA) resultiert, werden klare Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit festgelegt. Onlineshops müssen sicherstellen, dass ihre Webseiten und Apps für Menschen mit Behinderungen voll zugänglich sind.
Übergangsfrist für die Barrierefreiheit von Onlineshops
Stichtag: 28. Juni 2025
Die gesetzlich festgelegte Frist zur Umsetzung der Barrierefreiheit ist der 28. Juni 2025. Ab diesem Datum müssen alle digitalen Dienstleistungen, einschließlich Onlineshops, die Anforderungen des BFSG erfüllen.
Es gibt keine weiteren Fristen oder Ausnahmen für Onlineshops oder Apps.
Unternehmen müssen rechtzeitig handeln, um Verstöße gegen das Gesetz zu vermeiden.
Missverständnis: Gilt eine Frist bis 2030?
Häufig gibt es Verwirrung über eine vermeintliche Frist bis zum 27. Juni 2030. Diese betrifft jedoch nur bestimmte physische Produkte, die bereits vor dem 28. Juni 2025 zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wurden. Webseiten und Apps fallen nicht unter diese Regelung.
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit sowie Rechtsexperten haben mehrfach klargestellt, dass für digitale Angebote keine verlängerte Frist bis 2030 existiert.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung
Onlineshops, die bis zum 28. Juni 2025 nicht barrierefrei sind, verstoßen gegen das BFSG und müssen mit folgenden Konsequenzen rechnen:
Rechtliche Folgen: Es drohen Abmahnungen, Bußgelder und gerichtliche Verfahren.
Umsatzeinbußen: Barrierefreie Shops erreichen eine größere Zielgruppe, darunter Menschen mit Behinderungen und ältere Nutzer.
Reputationsschaden: Unternehmen, die digitale Barrierefreiheit nicht ernst nehmen, riskieren negative Presse und einen Imageverlust.
Handlungsempfehlungen: So setzen Betreiber Barrierefreiheit um
Um den Anforderungen des BFSG zu entsprechen, sollten Onlineshop-Betreiber folgende Schritte einleiten:
1. Analyse der aktuellen Barrierefreiheit
Führen Sie eine WCAG-2.1-Konformitätsprüfung (Web Content Accessibility Guidelines) durch. Dies kann mit Tools wie WAVE, axe oder Google Lighthouse erfolgen.
2. Umsetzung von Barrierefreiheitsstandards
Folgende Kriterien sind entscheidend:
Tastatur-Navigation: Der Shop muss ohne Maus vollständig bedienbar sein.
Screenreader-Kompatibilität: Inhalte müssen für Screenreader strukturiert sein.
Farben und Kontraste: Mindestkontrastverhältnisse müssen eingehalten werden.
Alternative Texte: Bilder, Buttons und Links benötigen beschreibende Alt-Texte.
Formulare & Interaktionen: Labels, Fehlermeldungen und Eingabefelder müssen klar erkennbar sein.
3. Test und kontinuierliche Optimierung
Regelmäßige Tests mit Menschen mit Behinderungen und automatisierte Prüfungen helfen, Barrieren zu identifizieren und zu beseitigen.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Was ist der Stichtag für die Barrierefreiheit von Onlineshops?
Der Stichtag für die Barrierefreiheit von Onlineshops ist der 28. Juni 2025.
Gibt es eine Übergangsfrist bis 2030?
Nein, diese Übergangsfrist gilt nicht für Webseiten und Apps. Onlineshops müssen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei sein.
Warum wird oft eine Frist bis 2030 genannt?
Die Frist bis 2030 betrifft lediglich bestimmte Produkte, die zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden und bereits vor dem 28. Juni 2025 im Einsatz waren. Webseiten und Apps fallen nicht unter diese Regelung.
Was passiert, wenn ein Onlineshop bis zum Stichtag nicht barrierefrei ist?
Der Onlineshop würde gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verstoßen und könnte rechtliche Konsequenzen sowie negative Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis erfahren.
Welche Schritte sollten Betreiber jetzt unternehmen?
Betreiber sollten sofort mit der Analyse und Umsetzung der Barrierefreiheitsmaßnahmen beginnen, um sicherzustellen, dass ihr Onlineshop bis zum 28. Juni 2025 den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Welche Unterstützung gibt es für Betreiber von Onlineshops?
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Beratung und Unterstützung an, um Betreiber bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zu unterstützen.
Was genau bedeutet Barrierefreiheit für Onlineshops?
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkten Zugang zu den Inhalten und Funktionen des Onlineshops haben. Dies umfasst unter anderem die Bedienbarkeit mit Bildschirmlesegeräten, Tastatur-Navigation und ausreichende Kontraste.

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