Übergangsfristen für Barrierefreiheit bei Onlineshops
Übergangsfristen für Barrierefreiheit bei Onlineshops
Für Betreiber von Onlineshops stellt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) klare Anforderungen an die Barrierefreiheit ihrer Dienstleistungen. Eine häufige Frage betrifft die Übergangsfristen, bis zu denen Onlineshops barrierefrei gestaltet sein müssen.
Wichtige Aspekte zur Übergangsfrist:
Stichtag für Barrierefreiheit: Der entscheidende Stichtag ist der 28. Juni 2025. Bis zu diesem Datum müssen Onlineshops vollständig barrierefrei sein. Es gibt keine weiteren Fristen oder Ausnahmen, die dieses Datum hinauszögern.
Missverständnis der Übergangsfrist bis 2030: Ein gängiges Missverständnis ist die Annahme, dass es eine Übergangsfrist bis zum 27. Juni 2030 gibt. Diese Frist bezieht sich jedoch ausschließlich auf bestimmte Produkte, die bereits vor dem 28. Juni 2025 zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet wurden und nicht auf Webseiten oder Apps.
Juristische Klarstellung: Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit, eine zentrale Beratungsstelle für das BFSG, hat klargestellt, dass Webseiten und Apps keine Übergangsfristen haben und daher bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei sein müssen. Diese Information wurde von Jurist Sven Niklas in einer Seminarreihe bestätigt.
Konsequenzen bei Nichteinhaltung: Onlineshops, die bis zum Stichtag nicht barrierefrei sind, verstoßen gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Dies kann rechtliche Konsequenzen und negative Auswirkungen auf das Geschäft haben.
Handlungsempfehlung:
Es besteht also kein Zweifel daran, dass Onlineshops bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestaltet sein müssen. Betreiber sollten daher umgehend Maßnahmen zur Barrierefreiheit umsetzen, um den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.
Was ist der Stichtag für die Barrierefreiheit von Onlineshops?
Der Stichtag für die Barrierefreiheit von Onlineshops ist der 28. Juni 2025.
Gibt es eine Übergangsfrist bis 2030?
Nein, diese Übergangsfrist gilt nicht für Webseiten und Apps. Onlineshops müssen bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei sein.
Warum wird oft eine Frist bis 2030 genannt?
Die Frist bis 2030 betrifft lediglich bestimmte Produkte, die zur Erbringung von Dienstleistungen verwendet werden und bereits vor dem 28. Juni 2025 im Einsatz waren. Webseiten und Apps fallen nicht unter diese Regelung.
Was passiert, wenn ein Onlineshop bis zum Stichtag nicht barrierefrei ist?
Der Onlineshop würde gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verstoßen und könnte rechtliche Konsequenzen sowie negative Auswirkungen auf das Geschäftsergebnis erfahren.
Welche Schritte sollten Betreiber jetzt unternehmen?
Betreiber sollten sofort mit der Analyse und Umsetzung der Barrierefreiheitsmaßnahmen beginnen, um sicherzustellen, dass ihr Onlineshop bis zum 28. Juni 2025 den gesetzlichen Anforderungen entspricht.
Welche Unterstützung gibt es für Betreiber von Onlineshops?
Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Beratung und Unterstützung an, um Betreiber bei der Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen zu unterstützen.
Was genau bedeutet Barrierefreiheit für Onlineshops?
Barrierefreiheit bedeutet, dass alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen, uneingeschränkten Zugang zu den Inhalten und Funktionen des Onlineshops haben. Dies umfasst unter anderem die Bedienbarkeit mit Bildschirmlesegeräten, Tastatur-Navigation und ausreichende Kontraste.
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