Ein von KI erzeugtes Bild zeigt eine robuste Kette in Grün, verziert mit Barrierefreiheitssymbolen, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz darstellen. Kraftvoll und unterstützend!

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt. Diese Richtlinie, bekannt als der European Accessibility Act (EAA), setzt europaweit einheitliche Standards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.

Ziele des BFSG

Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen durch verbesserte Barrierefreiheit.

 

Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMUs, beim Zugang zum europäischen Binnenmarkt durch harmonisierte Vorschriften.

Kernaspekte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes

Einheitliche EU-Anforderungen

Das BFSG vereinheitlicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit über alle EU-Mitgliedstaaten hinweg. Dies reduziert den regulatorischen Aufwand für Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Ländern anbieten möchten.
 

Klare und Einheitliche Standards

Das Gesetz beseitigt widersprüchliche Anforderungen und schafft klare, verbindliche Standards für die Barrierefreiheit, die den Binnenmarkt stärken und die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte erhöhen sollen.
 

Marktüberwachung und Kontrolle

Die Überwachung der Marktstandards wird durch die Bundesländer und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sichergestellt. Diese sorgen für die Einhaltung der Vorschriften und fördern somit eine verlässliche Barrierefreiheit.
 

Rechtsschutz und Verbraucherrechte

Verbraucher, die ihre Rechte verletzt sehen, können durch Verbandsklagen und die Unterstützung von Verbraucherschutzverbänden ihre Interessen verteidigen. Dies stärkt die Rechtsposition einzelner Bürger und fördert die Durchsetzung der Barrierefreiheitsstandards.

Hier geht es zur offiziellen Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: BFSG

Neue Verpflichtungen für Websites

Ab Juni 2025 müssen alle Websites, Apps und digitalen Angebote, die unter das BFSG fallen:

Barrierefrei auffindbar, zugänglich und nutzbar sein.

Eine Erklärung zur Barrierefreiheit bereitstellen, ähnlich wie ein Impressum oder eine Datenschutzerklärung.

Übergangsfristen

Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen gelten Übergangsfristen:

Einige Dienstleistungen haben eine Frist von fünf Jahren.

Selbstbedienungsterminals können bis zu 15 Jahre Zeit zur Umsetzung erhalten (§ 38 BFSG).

Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Bei Nichteinhaltung des BFSG drohen Sanktionen, die von Bußgeldern bis hin zu Schadensersatzforderungen reichen können. Dies soll sicherstellen, dass Unternehmen die Barrierefreiheitsstandards ernst nehmen und umsetzen.

Rolle und Aufgaben der Inklusionsbeauftragten

Inklusionsbeauftragte spielen eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des BFSG in Unternehmen. Sie beraten und unterstützen bei der Gestaltung barrierefreier Produkte und Dienstleistungen.
 

Aufgaben der Inklusionsbeauftragten

Sensibilisierung der Mitarbeiter für das Thema Barrierefreiheit.

Überprüfung der bestehenden Produkte und Dienstleistungen auf Barrierefreiheit.

Entwicklung von Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Ansprechpartner für Menschen mit Behinderungen.

Zertifizierungen und Gütesiegel

Unternehmen können ihre Bemühungen um Barrierefreiheit durch Zertifizierungen und Gütesiegel dokumentieren. Diese dienen als Nachweis für die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen und schaffen Vertrauen bei den Kunden.

Beispiele für Zertifizierungen

BITV-Test (Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung)

WCAG-Konformitätserklärungen

Auswirkungen auf KMUs

Das BFSG stellt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMUs) vor Herausforderungen. Um die Umsetzung zu erleichtern, gibt es Förderprogramme und Beratungsangebote.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wo finde ich Unterstützung bei der Umsetzung?

Gerne sind wir Ihnen bei der Umsetzung barrierefreier Inhalte behilflich. Melden Sie sich einfach per Mail an roland@nevercodealone.de

Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft? 

Das Gesetz wurde am 22. Juli 2021 verkündet und ist mit diesem Datum in Kraft getreten.

Ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben?

Ja, das BFSG macht die Einhaltung bestimmter Barrierefreiheitsstandards für Produkte und Dienstleistungen in Deutschland gesetzlich verpflichtend.

Für wen gilt das BFSG? 

Das Gesetz gilt für alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen in der EU, einschließlich Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen für Kleinstunternehmen.

Wo ist Barrierefreiheit Pflicht? 

Barrierefreiheit ist überall dort Pflicht, wo öffentlich zugängliche Produkte und Dienstleistungen angeboten werden. Dies umfasst eine Vielzahl von Bereichen, von öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen bis hin zu physischen Produkten, die von der breiten Öffentlichkeit genutzt werden.

Was passiert, wenn ich das Gesetz nicht einhalte?

Bei Verstößen können Bußgelder und Schadensersatzforderungen drohen.

CYPRESS.IO Ambassador und IT Consultant für QA Engenieering und Qualität in PHP Projekten.

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