Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)
Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist ein deutsches Gesetz, das die Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates umsetzt. Diese Richtlinie, bekannt als der European Accessibility Act (EAA), setzt europaweit einheitliche Standards für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen.
Ziele des BFSG:
- Förderung der gleichberechtigten Teilhabe von Menschen mit Behinderungen und älteren Menschen durch verbesserte Barrierefreiheit.
- Unterstützung von Unternehmen, insbesondere KMUs, beim Zugang zum europäischen Binnenmarkt durch harmonisierte Vorschriften.
Kernaspekte des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes
Einheitliche EU-Anforderungen
Das BFSG vereinheitlicht die Anforderungen an die Barrierefreiheit über alle EU-Mitgliedstaaten hinweg. Dies reduziert den regulatorischen Aufwand für Unternehmen, die ihre Produkte und Dienstleistungen in verschiedenen Ländern anbieten möchten.
Klare und Einheitliche Standards
Das Gesetz beseitigt widersprüchliche Anforderungen und schafft klare, verbindliche Standards für die Barrierefreiheit, die den Binnenmarkt stärken und die Verfügbarkeit barrierefreier Produkte erhöhen sollen.
Marktüberwachung und Kontrolle
Die Überwachung der Marktstandards wird durch die Bundesländer und die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sichergestellt. Diese sorgen für die Einhaltung der Vorschriften und fördern somit eine verlässliche Barrierefreiheit.
Rechtsschutz und Verbraucherrechte
Verbraucher, die ihre Rechte verletzt sehen, können durch Verbandsklagen und die Unterstützung von Verbraucherschutzverbänden ihre Interessen verteidigen. Dies stärkt die Rechtsposition einzelner Bürger und fördert die Durchsetzung der Barrierefreiheitsstandards.
Hier geht es zur offiziellen Website des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: BFSG
Wann tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft?
Das Gesetz wurde am 22. Juli 2021 verkündet und ist mit diesem Datum in Kraft getreten.
Ist Barrierefreiheit gesetzlich vorgeschrieben?
Ja, das BFSG macht die Einhaltung bestimmter Barrierefreiheitsstandards für Produkte und Dienstleistungen in Deutschland gesetzlich verpflichtend.
Für wen gilt das BFSG?
Das Gesetz gilt für alle Anbieter von Produkten und Dienstleistungen in der EU, einschließlich Deutschland. Es gibt jedoch Ausnahmen und spezielle Regelungen für Kleinstunternehmen.
Wo ist Barrierefreiheit Pflicht?
Barrierefreiheit ist überall dort Pflicht, wo öffentlich zugängliche Produkte und Dienstleistungen angeboten werden. Dies umfasst eine Vielzahl von Bereichen, von öffentlichen Websites und mobilen Anwendungen bis hin zu physischen Produkten, die von der breiten Öffentlichkeit genutzt werden.
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