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BFSG Barrierefreiheitsstärkungsgesetz Compliance Guide 2026

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) – Der umfassende Guide 2026

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Bundesgesetz, das seit dem 28. Juni 2025 digitale Barrierefreiheit für Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich verpflichtend macht. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in nationales Recht um und betrifft insbesondere Online-Shops, Apps, Bankdienstleistungen und elektronische Kommunikation.

Für Unternehmen bedeutet das BFSG: Wer digitale Angebote für Verbraucher bereitstellt, muss diese barrierefrei gestalten – andernfalls drohen Bußgelder bis zu 100.000 Euro, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen und Vertriebsverbote. Seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juni 2025 wurden bereits die ersten Abmahnwellen verzeichnet, was die Dringlichkeit der Umsetzung unterstreicht.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG richtet sich an alle Wirtschaftsakteure, die Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher (B2C) anbieten. Konkret betroffen sind Hersteller, Importeure, Händler und Dienstleistungserbringer in folgenden Bereichen:

Betroffene Produkte: Computer und Betriebssysteme, Smartphones und Tablets, E-Book-Reader, Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten, Fahrkartenautomaten, Check-in-Terminals), Router und Modems für Internetzugang.

Betroffene Dienstleistungen: Online-Shops und E-Commerce-Plattformen, Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen und Online-Banking, E-Books und digitale Publikationen, Personenbeförderungsdienste (Buchungsportale, Apps), Messenger-Dienste und elektronische Kommunikation.

Ausnahme für Kleinstunternehmen: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND einem Jahresumsatz oder einer Bilanzsumme von maximal 2 Millionen Euro sind von den Dienstleistungspflichten befreit. Wichtig: Diese Ausnahme gilt nicht für Produktanforderungen – auch kleine Online-Händler, die z.B. Smartphones verkaufen, müssen die Barrierefreiheitsanforderungen für diese Produkte erfüllen.

Technische Anforderungen: Was bedeutet Barrierefreiheit konkret?

Die konkreten Barrierefreiheitsanforderungen sind in der BFSGV (Verordnung zum BFSG) festgelegt und orientieren sich am internationalen Standard EN 301 549, der wiederum auf den WCAG 2.1 (Web Content Accessibility Guidelines) Level AA basiert. Für Websites und Apps bedeutet das:

Wahrnehmbarkeit: Alle Inhalte müssen für unterschiedliche Sinne zugänglich sein. Bilder benötigen Alternativtexte, Videos brauchen Untertitel oder Audiodeskriptionen, Farbkontraste müssen ausreichend sein (mindestens 4,5:1 für normalen Text).

Bedienbarkeit: Die gesamte Website muss per Tastatur bedienbar sein – ohne Maus. Fokus-Indikatoren müssen sichtbar sein, es darf keine Zeitlimits geben, die nicht verlängert werden können, und blinkende Inhalte müssen vermeidbar sein.

Verständlichkeit: Texte sollten in klarer, einfacher Sprache verfasst sein. Formulare benötigen verständliche Labels und hilfreiche Fehlermeldungen. Die Navigation muss konsistent und vorhersehbar sein.

Robustheit: Der Code muss technisch so sauber sein, dass assistive Technologien wie Screenreader ihn korrekt interpretieren können. Semantisches HTML und ARIA-Attribute spielen hier eine zentrale Rolle.

Pflicht zur Barrierefreiheitserklärung: Jede betroffene Website muss eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen – gut sichtbar, selbst barrierefrei zugänglich und mit Kontaktmöglichkeit für Feedback.

Strafen, Abmahnungen und rechtliche Risiken 2026

Die Konsequenzen bei Nichteinhaltung des BFSG sind erheblich – und seit Inkrafttreten des Gesetzes im Juni 2025 bereits Realität. Unternehmen sehen sich einem dreifachen Risiko ausgesetzt:

Behördliche Sanktionen (§ 37 BFSG): Die Marktüberwachungsbehörden der Bundesländer können Bußgelder bis zu 100.000 Euro verhängen. Die Höhe richtet sich nach Art, Schwere, Dauer und Wiederholungsgefahr des Verstoßes. Zusätzlich können Vertriebsverbote ausgesprochen werden – nicht konforme Produkte oder Dienstleistungen dürfen dann nicht mehr angeboten werden.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: BFSG-Verstöße können als unlauterer Wettbewerb (§ 3a UWG) gewertet werden. Mitbewerber und Verbraucherschutzverbände können kostenpflichtige Abmahnungen aussprechen. Seit Sommer 2025 wurden bereits erste Abmahnwellen verzeichnet – mit Forderungen von teilweise über 1.000 Euro pro Abmahnung. Besonders riskant: Die unüberlegte Abgabe strafbewehrter Unterlassungserklärungen kann zu hohen Vertragsstrafen führen.

Verbraucherrechte: Betroffene Verbraucher können sich direkt an die Marktüberwachungsbehörden wenden. Auch nach dem Behindertengleichstellungsgesetz anerkannte Verbände haben ein eigenständiges Beschwerderecht.

Reputationsschäden: Neben den direkten finanziellen Folgen droht ein erheblicher Imageverlust. In Zeiten zunehmender Sensibilität für Inklusion und Diversität kann mangelnde Barrierefreiheit das Vertrauen von Kunden nachhaltig beschädigen.

BFSG-Umsetzung: 6 Schritte zur Barrierefreiheit

Die Umsetzung der BFSG-Anforderungen erfordert einen strukturierten Ansatz. Mit dieser Roadmap gelingt die Transformation zur barrierefreien Website:

1. Analyse des Ist-Zustands: Prüfen Sie zunächst, ob Ihr Unternehmen überhaupt unter das BFSG fällt. Führen Sie dann ein Accessibility-Audit Ihrer bestehenden Website durch – manuell und mit Tools wie WAVE, axe DevTools oder dem NVDA-Screenreader. Dokumentieren Sie alle Barrieren.

2. Priorisierung und Planung: Nicht alle Barrieren sind gleich kritisch. Fokussieren Sie sich zuerst auf die häufigsten Probleme: fehlende Alt-Texte, mangelnde Tastaturnavigation, unzureichende Kontraste. Erstellen Sie einen realistischen Zeitplan mit Meilensteinen.

3. Technische Umsetzung: Arbeiten Sie mit erfahrenen Entwicklern zusammen. Wichtige Maßnahmen: semantisches HTML verwenden, ARIA-Attribute korrekt einsetzen, Fokusmanagement implementieren, responsive Design sicherstellen. Vermeiden Sie Accessibility-Overlays – diese sind rechtlich umstritten und oft kontraproduktiv.

4. Inhalte anpassen: Überarbeiten Sie Texte auf Verständlichkeit, erstellen Sie Alt-Texte für alle Bilder, fügen Sie Untertitel zu Videos hinzu, stellen Sie Dokumente in barrierefreien Formaten bereit.

5. Barrierefreiheitserklärung erstellen: Veröffentlichen Sie eine vollständige Erklärung gemäß § 14 BFSG. Diese muss den aktuellen Stand der Barrierefreiheit dokumentieren, bekannte Einschränkungen benennen und eine Kontaktmöglichkeit für Feedback bieten.

6. Kontinuierliche Verbesserung: Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Etablieren Sie Prozesse für regelmäßige Audits, schulen Sie Ihre Mitarbeiter und integrieren Sie Accessibility-Checks in Ihren Entwicklungsprozess.

Übergangsfristen und Ausnahmen im Detail

Das BFSG kennt verschiedene Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen, die Unternehmen kennen sollten:

Für Websites und Online-Shops: Keine Übergangsfrist! Seit dem 28. Juni 2025 müssen alle neuen digitalen Angebote barrierefrei sein. Für bestehende Angebote gilt: Wer nach dem Stichtag noch aktiv Dienstleistungen erbringt, muss die Anforderungen erfüllen.

Dienstleistungserbringer mit bestehenden Produkten: Bis zum 27. Juni 2030 dürfen Dienstleistungserbringer Produkte weiter nutzen, die vor dem 28. Juni 2025 bereits im Einsatz waren – sofern diese nicht grundlegend verändert werden.

Selbstbedienungsterminals: Hier gilt eine lange Übergangsfrist von bis zu 15 Jahren (§ 38 BFSG). Geldautomaten, Fahrkartenautomaten und ähnliche Terminals, die vor dem Stichtag in Betrieb genommen wurden, können bis 2040 weiterbetrieben werden.

Ausnahme bei unverhältnismäßiger Belastung (§ 17 BFSG): Wenn die Kosten der Barrierefreiheit den wirtschaftlichen Nutzen deutlich übersteigen, kann eine Befreiung beantragt werden. Diese muss bei der Marktüberwachungsbehörde schriftlich begründet und genehmigt werden – eine automatische Befreiung gibt es nicht.

B2B-Ausnahme: Das BFSG gilt nur für Angebote an Verbraucher (B2C). Reine B2B-Dienste sind ausgenommen – allerdings nur, wenn klar erkennbar ist, dass sich das Angebot ausschließlich an Unternehmen richtet.

Vorteile der Barrierefreiheit für Unternehmen

Barrierefreiheit ist mehr als nur Pflichterfüllung – sie bietet handfeste Geschäftsvorteile:

Erweiterte Zielgruppe: In Deutschland leben rund 13 Millionen Menschen mit dauerhaften Beeinträchtigungen. Hinzu kommen ältere Menschen, Personen mit temporären Einschränkungen und alle, die von besserer Usability profitieren. Barrierefreie Angebote erreichen mehr Kunden.

SEO-Boost: Viele Barrierefreiheitsmaßnahmen verbessern gleichzeitig das Suchmaschinenranking: semantisches HTML, aussagekräftige Überschriftenstruktur, Alt-Texte für Bilder, schnelle Ladezeiten. Google bewertet barrierefreie Websites tendenziell besser.

Bessere Conversion: Klare Navigation, verständliche Formulare und intuitive Bedienung reduzieren Abbruchraten. Was für Menschen mit Behinderungen notwendig ist, macht die Website für alle angenehmer zu nutzen.

Rechtssicherheit: Wer die BFSG-Anforderungen erfüllt, ist vor Bußgeldern und Abmahnungen geschützt. Das gibt Planungssicherheit und schützt vor unerwarteten Kosten.

Markenimage: Unternehmen, die Barrierefreiheit ernst nehmen, demonstrieren soziale Verantwortung. In Zeiten zunehmender ESG-Anforderungen (Environment, Social, Governance) wird das zu einem echten Wettbewerbsvorteil.

Fazit: Jetzt handeln statt abwarten

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist seit Juni 2025 geltendes Recht – und die ersten Abmahnwellen zeigen, dass Verstöße konsequent verfolgt werden. Wer noch nicht gehandelt hat, sollte jetzt aktiv werden:

Für betroffene Unternehmen: Eine BFSG-konforme Website ist keine Option, sondern Pflicht. Die gute Nachricht: Die Investition in Barrierefreiheit zahlt sich mehrfach aus – durch bessere SEO-Rankings, höhere Conversion-Rates und Rechtssicherheit.

Für Kleinstunternehmen: Prüfen Sie genau, ob Sie tatsächlich unter die Ausnahmeregelung fallen. Bei Produktverkäufen gelten die Anforderungen trotzdem. Im Zweifel: lieber barrierefrei als abgemahnt.

Für alle: Barrierefreiheit ist kein Hindernis, sondern eine Chance. Sie erreichen mehr Menschen, verbessern Ihre digitale Präsenz und positionieren sich als verantwortungsvolles Unternehmen.

Sie brauchen Unterstützung bei der BFSG-Umsetzung? Never Code Alone hilft Ihnen von der Analyse über die technische Implementierung bis zur Barrierefreiheitserklärung. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung: roland@nevercodealone.de oder +49 176 24747727.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was ist das BFSG und was gilt 2026 für Online-Shops?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist seit 28. Juni 2025 in Kraft und verpflichtet Online-Shops zur digitalen Barrierefreiheit. 2026 gilt: Alle E-Commerce-Angebote für Verbraucher müssen WCAG 2.1 Level AA erfüllen, eine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen und bei Verstößen mit Bußgeldern bis 100.000 Euro rechnen.

Welche Strafen drohen 2026 bei BFSG-Verstößen?

2026 drohen bei BFSG-Verstößen Bußgelder bis zu 100.000 Euro durch Marktüberwachungsbehörden, wettbewerbsrechtliche Abmahnungen durch Mitbewerber mit Forderungen von über 1.000 Euro, sowie Vertriebsverbote für nicht konforme Produkte und Dienstleistungen. Die ersten Abmahnwellen sind bereits seit Sommer 2025 dokumentiert.

Gilt die BFSG-Pflicht 2026 auch für kleine Unternehmen?

Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND maximal 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Dienstleistungspflichten befreit. Wichtig: Diese Ausnahme gilt 2026 NICHT für Produktanforderungen – wer Smartphones, Computer oder E-Reader verkauft, muss die Barrierefreiheitsanforderungen unabhängig von der Unternehmensgröße erfüllen.

Wie kann ich meine Website 2026 BFSG-konform machen?

Für BFSG-Konformität 2026 müssen Sie WCAG 2.1 Level AA umsetzen: Bilder mit Alt-Texten versehen, Tastaturnavigation ermöglichen, Farbkontraste von mindestens 4,5:1 sicherstellen, Formulare barrierefrei gestalten und eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen. Vermeiden Sie Accessibility-Overlays – diese sind rechtlich umstritten.

Was kostet die BFSG-Umsetzung 2026?

Die Kosten für BFSG-Umsetzung 2026 variieren je nach Website-Komplexität. Für bestehende Websites rechnen Sie mit einem Accessibility-Audit (ab 500 Euro) und technischer Umsetzung (ab 2.000 Euro). Neue Websites mit Accessibility-First-Ansatz sind kostengünstiger. Die Investition lohnt sich: Sie vermeiden Bußgelder und verbessern SEO und Conversion.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung und wo muss sie stehen?

Die Barrierefreiheitserklärung ist seit dem BFSG Pflicht für alle betroffenen Websites. Sie muss den aktuellen Stand der Barrierefreiheit dokumentieren, bekannte Einschränkungen benennen und eine Kontaktmöglichkeit für Feedback bieten. Die Erklärung muss gut sichtbar (z.B. im Footer) und selbst barrierefrei zugänglich sein.

Welche Übergangsfristen gibt es beim BFSG?

Für Websites und Online-Shops gibt es keine Übergangsfrist – die Anforderungen gelten seit 28. Juni 2025. Dienstleistungserbringer dürfen bestehende Produkte bis 27. Juni 2030 weiter nutzen. Für Selbstbedienungsterminals (Geldautomaten etc.) gilt eine Übergangsfrist bis 2040.

Was ist der Unterschied zwischen BFSG und WCAG?

Das BFSG ist ein deutsches Gesetz, das die Barrierefreiheit rechtlich vorschreibt. Die WCAG (Web Content Accessibility Guidelines) sind internationale technische Standards, die definieren, WIE Barrierefreiheit umgesetzt wird. Das BFSG verweist über die EN 301 549 auf WCAG 2.1 Level AA als Mindeststandard.

Gilt das BFSG auch für B2B-Angebote?

Nein, das BFSG gilt nur für B2C-Angebote (Verbrauchergeschäfte). Reine B2B-Dienste sind ausgenommen – allerdings nur, wenn klar erkennbar ist, dass sich das Angebot ausschließlich an Unternehmen richtet. Ist das Angebot auch für Verbraucher zugänglich, gelten die BFSG-Anforderungen.

Wie prüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Nutzen Sie kostenlose Tools wie WAVE, axe DevTools oder den Lighthouse Accessibility Audit in Chrome. Testen Sie zusätzlich manuell mit der Tab-Taste (Tastaturnavigation) und einem Screenreader wie NVDA. Für eine vollständige Prüfung empfiehlt sich ein professionelles Accessibility-Audit durch Experten.

Was sind BFSG-Abmahnungen und wie reagiere ich darauf?

BFSG-Abmahnungen sind wettbewerbsrechtliche Forderungen wegen Barrierefreiheitsverstößen. Seit 2025 werden solche Abmahnungen verschickt. Wichtig: Nicht ignorieren, aber auch nicht vorschnell zahlen. Lassen Sie die Abmahnung rechtlich prüfen – viele pauschale Abmahnungen halten einer Prüfung nicht stand. Parallel: Website nachbessern.

Welche Vorteile bringt Barrierefreiheit für mein Unternehmen?

Barrierefreie Websites erreichen 13 Millionen Menschen mit Behinderungen in Deutschland plus ältere Nutzer. Sie verbessern SEO-Rankings (Google bevorzugt barrierefreie Seiten), erhöhen die Conversion durch bessere Usability und schützen vor Bußgeldern und Abmahnungen. Die Investition zahlt sich mehrfach aus.

Wo finde ich Unterstützung bei der BFSG-Umsetzung?

Never Code Alone unterstützt Sie bei allen Aspekten der BFSG-Umsetzung: von der initialen Analyse über die technische Implementierung bis zur Barrierefreiheitserklärung. Kontaktieren Sie uns für eine kostenlose Erstberatung: roland@nevercodealone.de oder +49 176 24747727.

CYPRESS.IO Ambassador und IT Consultant für QA Engenieering und Qualität in PHP Projekten.

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