Die MLBF überwacht seit 2025 das BFSG, so läuft ein Verfahren ab, so meldet man Barrieren und so seid ihr 2026 mit Tests gut vorbereitet
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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) verpflichtet Unternehmen in Deutschland, bestimmte Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten, darunter Onlineshops, Banking, Telekommunikation und E-Books. Es setzt den European Accessibility Act, die Richtlinie (EU) 2019/882, in deutsches Recht um.
Zum ersten Mal betrifft Barrierefreiheit damit nicht nur Behörden, sondern auch die Privatwirtschaft. Die technischen Details stehen in einer eigenen Verordnung, der BFSGV.
Ein Tag inhouse mit Roland Golla, offizieller Cypress Ambassador und seit über 20 Jahren in Testing und Refactoring zu Hause. Auf unserem YouTube Kanal zeigt er in über 70 Live Coding Tutorials, wie Cypress in echten Projekten läuft. Dazu kommt unser Open Source Plugin NCA TESTIFY: Basistests für jede Website, mit einer Zeile im CI/CD Setup. Im Workshop lernt euer Team Setup, stabile Selektoren, Custom Commands und Tests in der Pipeline.
Ein Gesetz sagt, was erreicht werden muss. Es sagt nicht, welche Zeile im Code dafür geändert werden muss. Genau diese Lücke schließen wir bei NCA. Wir bauen seit vielen Jahren Frontends mit Astro, React und Vue und sichern sie mit Cypress ab. Deshalb übersetzen wir die Anforderungen des BFSG in konkrete Aufgaben für euer Team.
Wir starten mit einem Accessibility Audit gegen die WCAG, beheben die Befunde im barrierefreien Webdesign und verankern automatische Prüfungen mit Accessibility Testing Tools in eurer Pipeline. Wer Nachweise für Kunden braucht, bekommt die technische Grundlage für einen Accessibility Conformance Report. Den europäischen Rahmen erklärt die Seite zum European Accessibility Act.
Stell dir einen Supermarkt vor, in dem eine Kasse nur mit der Maus bedienbar ist. Wer mit Tastatur, Sprachsteuerung oder Screenreader einkauft, steht davor und kommt nicht weiter. Im Internet ist das bis heute Alltag. Das BFSG sorgt dafür, dass diese Kasse geöffnet wird.
Betroffen sind vor allem diese Dienstleistungen:
Dazu kommen Produkte wie Computer, Smartphones, E-Book-Reader, Router sowie Selbstbedienungsterminals vom Geldautomaten bis zum Fahrkartenautomaten. Mehr zu diesen Geräten steht auf der Seite zur ICT.
Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Die genauen Grenzen für Beschäftigte und Umsatz stehen im Gesetz. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.
Übergangsfristen gibt es vor allem für Dienstleistungen, die mit bereits eingesetzten Produkten erbracht werden, und für Selbstbedienungsterminals, die schon in Betrieb sind. Für einen Onlineshop, der neue Funktionen ausrollt, gibt es dagegen keinen Aufschub. Die Details erklärt die Seite zu den Übergangsfristen.
Die Kontrolle liegt bei der Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit (MLBF) in Magdeburg. Verbraucher können dort direkt oder über Verbände ein Verfahren beantragen. Bei Verstößen sieht das Gesetz Bußgelder vor.
Kaum ein Team startet bei null, und kaum eines ist ganz fertig. Die Tabelle hilft bei der ehrlichen Einordnung. Sie zeigt vier Stufen, von der offenen Frage, ob das Gesetz überhaupt gilt, bis zur Barrierefreiheit, die bei jedem Release automatisch mitgeprüft wird.
Der wichtigste Weg zuerst. Für einen Shop zählt vor allem, dass Startseite, Warenkorb und Kasse ohne Barrieren funktionieren. Dieser Cypress Test prüft genau diese Seiten mit axe auf automatisch erkennbare WCAG Fehler und stellt sicher, dass die Informationen zur Barrierefreiheit aus dem Footer erreichbar bleiben.
describe('BFSG Grundlagen im Shop', () => {
it('Informationen zur Barrierefreiheit sind aus dem Footer erreichbar', () => {
cy.visit('/')
cy.get('footer').contains('a', 'Barrierefreiheit').click()
cy.get('h1').should('contain', 'Barrierefreiheit')
})
;['/', '/warenkorb', '/kasse'].forEach((seite) => {
it(`${seite} hat keine automatisch erkennbaren Barrieren`, () => {
cy.visit(seite)
cy.injectAxe()
cy.checkA11y(null, {
runOnly: { type: 'tag', values: ['wcag2a', 'wcag2aa', 'wcag21aa', 'wcag22aa'] }
})
})
})
})
Und der Rest? Automatische Tests finden nur einen Teil der Probleme. Ob die Keyboard Navigation durch den Bestellprozess logisch ist oder ob Fehlermeldungen verständlich sind, prüft ein Mensch. Der Test sorgt dafür, dass einmal behobene Fehler nicht still zurückkommen.
Accessibility is a precondition for participation in society.
Die MLBF überwacht seit 2025 das BFSG, so läuft ein Verfahren ab, so meldet man Barrieren und so seid ihr 2026 mit Tests gut vorbereitet
Mehr erfahrenDas BFSG ist kein fertiges Kapitel. Die Verordnung dazu, die BFSGV, wird weiterentwickelt, zum Beispiel bei Selbstbedienungsterminals und Telekommunikation. Wer seine Umsetzung auf solide Grundlagen stellt, muss bei solchen Änderungen nicht von vorn anfangen.
Diese Grundlagen sind seit Jahren dieselben. Die vier Grundprinzipien nach POUR geben die Richtung vor. Semantic HTML, gute Farbkontraste und verständliche Formulare lösen die meisten Probleme schon im Code.
Wie streng das Ergebnis gemessen wird, beschreibt die Seite zur Konformität. Und wer wissen will, wie andere Länder mit dem Thema umgehen, findet beim Americans with Disabilities Act einen spannenden Vergleich.
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Gemeinsam meistern wir Ihre digitalen Herausforderungen und fördern die Inklusion im Internet. Lassen Sie uns Ihre Projekte mit barrierefreiem Webdesign erfolgreich machen.
Wer betroffen ist, wer kontrolliert und was technisch zu tun ist: Die Antworten auf die Fragen, die Teams zum Barrierefreiheitsstärkungsgesetz am häufigsten stellen.
Sehr wahrscheinlich, wenn ihr an Verbraucher verkauft und kein Kleinstunternehmen seid. Onlineshops zählen zum elektronischen Geschäftsverkehr und sind damit eine der wichtigsten Gruppen im Gesetz. Ausgenommen sind bei Dienstleistungen nur sehr kleine Unternehmen, die genauen Grenzen stehen im Gesetz. Reine B2B Angebote ohne Verbraucher fallen in der Regel nicht darunter.
Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, mit Sitz in Magdeburg. Verbraucher können bei ihr direkt oder über anerkannte Verbände ein Verfahren beantragen, wenn ein Angebot nicht barrierefrei ist. Die MLBF kann dann Maßnahmen anordnen und prüft auch von sich aus.
Für Websites und Apps orientiert sich die Praxis an der europäischen Norm EN 301 549, die wiederum auf den WCAG aufbaut. Wer die aktuelle Fassung der WCAG auf Stufe AA erfüllt, ist auf einem sehr guten Weg. Die BFSGV beschreibt die Anforderungen im Detail. Für Produkte wie Terminals kommen zusätzliche Anforderungen an Hardware und Bedienung hinzu.
Ja, die Verordnung zum BFSG wird laufend angepasst, zum Beispiel bei Selbstbedienungsterminals und Telekommunikationsdiensten. Für Betreiber von Onlineshops ändert sich an den grundlegenden Anforderungen an Websites dabei wenig. Wer Terminals oder Telekommunikation anbietet, sollte den aktuellen Stand der Verordnung genau verfolgen und seine Umsetzung danach ausrichten.
Die Marktüberwachung kann verlangen, dass Mängel behoben werden, und im äußersten Fall ein Angebot untersagen. Zusätzlich sieht das Gesetz Bußgelder vor, deren Höhe vom Verstoß abhängt. Daneben können anerkannte Verbände Rechtsbehelfe einlegen. Das größte Risiko ist aber oft ein anderes: Kunden, die den Kauf abbrechen, weil sie den Shop nicht bedienen können.
Der European Accessibility Act ist eine EU Richtlinie. Sie legt fest, welche Ziele alle Mitgliedstaaten erreichen müssen. Das BFSG ist die deutsche Umsetzung dieser Richtlinie mit eigenen Regeln zu Zuständigkeit, Verfahren und Bußgeldern. Wer in mehreren EU Ländern verkauft, muss deshalb auch die jeweiligen nationalen Gesetze im Blick behalten.
Dienstleister müssen nach Paragraf 14 mit Anlage 3 Informationen bereitstellen, wie ihr Angebot die Anforderungen erfüllt. Das kann in den AGB oder an einer anderen deutlich wahrnehmbaren Stelle passieren, zum Beispiel auf einer eigenen Seite im Footer. Die Informationen müssen selbst barrierefrei sein und sollten verständlich formuliert werden.
Nein. Overlays legen eine Schicht über die Seite und bieten Funktionen wie größere Schrift oder andere Farben. Fehlende Beschriftungen, falsche Überschriften oder eine kaputte Tastaturbedienung bleiben im Code bestehen. Assistive Technik liest weiter den ursprünglichen Code aus. Barrierefreiheit entsteht im Frontend selbst, nicht in einem nachträglich eingebundenen Widget.
Ja, wenn die App Teil einer betroffenen Dienstleistung ist. Eine Banking App, eine Shopping App oder eine App für Bahntickets muss genauso barrierefrei sein wie die passende Website. Für Apps gelten dieselben Prinzipien: Bedienelemente brauchen Namen, die Bedienung muss ohne Touchgesten möglich sein und Inhalte müssen mit Screenreader und Vergrößerung funktionieren.
Zuerst klären, welche Teile des Angebots betroffen sind. Dann ein Audit der wichtigsten Wege durchführen, bei einem Shop also Suche, Produktseite, Warenkorb und Kasse. Die gefundenen Fehler nach Auswirkung sortieren und beheben. Parallel automatische Tests aufsetzen, damit behobene Fehler nicht zurückkommen. Zum Schluss die Informationen zur Barrierefreiheit veröffentlichen.
Das hängt vom Inhalt ab. Für bestimmte Dienstleistungen und bereits eingesetzte Terminals gibt es Übergangsfristen. Was neu veröffentlicht oder geändert wird, sollte aber direkt barrierefrei sein. In der Praxis lohnt es sich, mit den Inhalten zu beginnen, die am häufigsten genutzt werden, und ältere Bereiche Schritt für Schritt nachzuziehen.
Nein. Klare Strukturen, gute Kontraste und eine saubere Tastaturbedienung helfen allen. Ältere Menschen, Nutzer mit kleinem Bildschirm in der Sonne oder jemand mit gebrochenem Arm profitieren genauso. Barrierefreier Code ist außerdem besser für Suchmaschinen und für KI Agenten lesbar. Das Gesetz macht damit Angebote besser, die ohnehin von vielen Menschen genutzt werden.