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Autor:
Roland Golla
Grünes isometrisches Gesetzbuch mit EU Sternen und Häkchen Schild

Was ist der European Accessibility Act (EAA)?

Der European Accessibility Act (EAA) ist die EU Richtlinie 2019/882, die Barrierefreiheit für zentrale Produkte und Dienstleistungen im Binnenmarkt vorschreibt. Seit dem 28. Juni 2025 ist sie in allen Mitgliedstaaten anwendbar. Betroffen sind unter anderem Onlineshops, Banking, E-Books, Ticketing und Kommunikationsdienste.

Der EAA ist eine Richtlinie. Er wirkt also nicht direkt, sondern über nationale Gesetze. In Deutschland ist das das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), in Österreich das BaFG, in Frankreich eine Änderung des Gesetzes von 2005. Wer in mehreren EU Ländern verkauft, muss deshalb mehrere nationale Umsetzungen im Blick haben.

Die Frist ist vorbei. 2026 geht es nicht mehr um Vorbereitung, sondern um Durchsetzung, Abmahnungen und die Frage, ob eure Seite dem neuen Standard EN 301 549 mit WCAG 2.2 standhält.

Inhalt

EAA technisch umsetzen: Unterstützung durch NCA

Beim EAA treffen Recht und Code aufeinander. Wir sind keine Kanzlei, wir sind Entwickler. Unser Teil ist die technische Umsetzung, vom Onlineshop bis zur Web App mit Symfony und Sulu.

Für Unternehmen mit Geschäft in mehreren EU Ländern ist der EAA besonders heikel, weil die nationalen Umsetzungen voneinander abweichen. Wir prüfen eure Onlineshops und Web Apps technisch gegen WCAG 2.2 als gemeinsamen Nenner, beheben Mängel direkt in Templates und Komponenten und dokumentieren den Konformitätsstand so, dass eure Rechtsabteilung ihn für jedes Land einordnen kann. Ausgangspunkt ist ein Accessibility Audit, ergänzt um die Einordnung nach dem deutschen BFSG und automatisiertes Accessibility Testing für die Zeit nach dem Launch.

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Wer ist vom European Accessibility Act betroffen?

Der EAA regelt nicht jede Website, sondern bestimmte Produkte und Dienstleistungen für Verbraucher. Entscheidend ist, was ihr anbietet, nicht wo euer Firmensitz liegt. Auch Unternehmen außerhalb der EU sind betroffen, sobald sie an Verbraucher in der EU verkaufen.

Dienstleistungen im Anwendungsbereich:

  • E-Commerce: Onlineshops und alle Dienste, die auf einen Vertragsabschluss mit Verbrauchern zielen
  • Bankdienstleistungen für Verbraucher, inklusive Online Banking und Apps
  • Personenbeförderung: Websites, Apps, Ticketing und Echtzeit Reiseinformationen
  • Elektronische Kommunikation wie Telefonie und Messaging Dienste
  • E-Books und die Software zu ihrer Nutzung
  • Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten

Produkte im Anwendungsbereich sind unter anderem Computer, Smartphones, Geldautomaten, Ticketautomaten, Check in Terminals, E-Reader und Router.

Ausnahme: Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind bei Dienstleistungen ausgenommen. Für Produkte gilt diese Ausnahme nicht.

Stand 2026: So setzen die EU Staaten den EAA durch

Seit Juni 2025 ist klar: Der EAA ist kein Papiertiger. Die Durchsetzung läuft je nach Land sehr unterschiedlich, aber sie läuft.

  • Deutschland: Kurz nach dem Start des BFSG kamen die ersten Abmahnungen von Kanzleien an Onlineshops, gestützt auf das Wettbewerbsrecht. Zuständig für die Marktüberwachung ist die MLBF in Magdeburg. Bußgelder bis 100.000 Euro sind möglich.
  • Frankreich: Verbände haben große Händler verklagt. Im Juni 2026 hat ein Gericht in Caen Carrefour verpflichtet, Website und App innerhalb von sechs Monaten barrierefrei zu machen, sonst drohen tägliche Zwangsgelder.
  • Schweden: Die Behörde PTS hat im Oktober 2025 Verfahren gegen größere Händler eröffnet.
  • Niederlande: Die Verbraucherbehörde ACM hat Auskunftsersuchen verschickt, auch an Anbieter außerhalb der EU.

Die Strafrahmen unterscheiden sich stark. In Spanien und Italien sind bis zu 1 Million Euro möglich, in den Niederlanden bis zu 900.000 Euro oder 10 Prozent des Jahresumsatzes. Das eigentliche Risiko für die meisten Shops ist aber nicht das Bußgeld, sondern die Abmahnung durch Wettbewerber und das gerichtliche Verfahren.

EN 301 549 V4.1.1: Der neue technische Standard mit WCAG 2.2

Der EAA selbst beschreibt nur Anforderungen. Wie man sie technisch erfüllt, regelt die harmonisierte Norm EN 301 549. Im September 2026 ist die neue Version 4.1.1 erschienen. Die wichtigste Änderung: Sie verweist jetzt auf WCAG 2.2 Stufe A und AA statt auf WCAG 2.1.

Sobald die Norm im Amtsblatt der EU gelistet ist, gilt: Wer sie erfüllt, bei dem wird vermutet, dass er die Anforderungen des EAA erfüllt. Für die Praxis heißt das, dass die zusätzlichen Kriterien aus WCAG 2.2 zum Maßstab werden.

Was WCAG 2.2 gegenüber 2.1 auf Stufe A und AA neu verlangt:

  • Fokus nicht verdeckt: Sticky Header und Cookie Banner dürfen den Tastaturfokus nicht überdecken
  • Ziehbewegungen: Drag and Drop braucht eine Alternative per Klick
  • Mindestgröße für Klickziele: 24 mal 24 CSS Pixel oder genug Abstand
  • Konsistente Hilfe: Hilfeangebote an gleicher Stelle auf allen Seiten
  • Keine redundante Eingabe: Bereits eingegebene Daten nicht erneut abfragen
  • Barrierefreie Authentifizierung: Kein Login, der nur über Gedächtnis oder Rätsel funktioniert

Wer seine Seite 2025 gegen WCAG 2.1 geprüft hat, sollte also nachtesten. Vor allem die Tastaturnavigation mit festen Headern und die CAPTCHA Frage im Login fallen hier oft auf.

Fristen des European Accessibility Act im Überblick

Die Hauptfrist ist verstrichen, aber der EAA kennt Übergangsregeln. Sie betreffen vor allem Bestandsverträge, bereits genutzte Produkte und Selbstbedienungsterminals. Für neue Websites und Apps gilt keine Schonfrist mehr. Details zu den deutschen Regeln stehen in unserem Beitrag zu den Übergangsfristen bei Onlineshops.

EAA Zeitplan

Datum Was gilt Betroffen
28. Juni 2025 Anwendung der Anforderungen Neue Produkte und alle Dienstleistungen im Anwendungsbereich
28. Juni 2027 Notrufe über die einheitliche Nummer 112 Notrufdienste
28. Juni 2030 Ende der Übergangsfrist für Bestandsverträge Dienstleistungen mit Produkten, die schon vor Juni 2025 genutzt wurden
Bis 20 Jahre Nutzungsdauer Übergangsregel für Bestandsgeräte Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten und Ticketautomaten

EAA Umsetzung in der Praxis: Was Entwicklungsteams tun sollten

Ein Gericht in Frankreich hat 2026 klargestellt, dass alle anwendbaren Kriterien erfüllt sein müssen. Teilweise barrierefrei reicht nicht. Das macht einen strukturierten Ablauf wichtiger als einzelne Schnellreparaturen.

  1. Betroffenheit klären: Fällt euer Angebot unter den EAA, und in welchen Ländern verkauft ihr?
  2. Audit gegen WCAG 2.2 AA: Automatisierte Tools plus manuelle Prüfung mit Tastatur und Screenreader.
  3. Kritische Strecken zuerst: Registrierung, Suche, Produktseite, Warenkorb, Checkout, Login.
  4. Barrierefreiheitserklärung: Pflichtangaben zu Konformität, Einschränkungen und Kontaktweg veröffentlichen.
  5. Tests in die Pipeline: Accessibility Checks mit axe core und Cypress bei jedem Pull Request.
  6. Content Team schulen: Alt Texte, Überschriften und verständliche Sprache entstehen im Redaktionsalltag, nicht im Code.

Punkt fünf ist der, den die meisten auslassen. Eine Seite, die heute konform ist, verliert das oft mit dem nächsten Feature. Automatisierte Tests fangen das ab, bevor ein Wettbewerber oder eine Behörde es tut.

Fünf Ausreden, die vor dem EAA nicht schützen

  • „Wir sitzen nicht in der EU, also gilt das nicht.“ Falsch. Maßgeblich ist, ob ihr an Verbraucher in der EU verkauft.
  • „Ein Overlay Tool macht uns konform.“ Nein. Widgets, die per Script Barrierefreiheit versprechen, beheben keine Fehler im Code und stehen bei Behindertenverbänden seit Jahren in der Kritik.
  • „B2B ist ausgenommen.“ Teilweise richtig. Der EAA zielt auf Verbraucher. Sobald auch Privatkunden kaufen können, seid ihr drin.
  • „Ein Lighthouse Score von 100 reicht.“ Nein. Automatische Tools finden nur einen Teil der Fehler. Der Lighthouse Accessibility Audit ist ein guter Start, aber kein Nachweis.
  • „Die Frist ist vorbei, jetzt ist es zu spät.“ Im Gegenteil. Wer jetzt sauber nachzieht und das dokumentiert, reduziert sein Risiko deutlich.

It sets a new bar for digital accessibility and disability rights.

Jenny Lay-Flurrie, Vice President und Chief Accessibility Officer, Microsoft – Microsoft On the Issues

Was uns Teams zum EAA am häufigsten fragen

Die meisten Fragen, die uns zum EAA erreichen, sind am Ende technische Fragen. Welche Komponenten sind kritisch, wie testen wir das, wie halten wir den Stand? Unsere Antwort ist fast immer dieselbe: native HTML Elemente, sauberes semantisches HTML und Tests, die automatisch laufen.

Die Grundlagen liefern die vier POUR Prinzipien und unser Überblick zur digitalen Barrierefreiheit. Für die rechtliche Einordnung helfen die Seiten zu Compliance in der Barrierefreiheit und zum Accessibility Conformance Report. Beim Code landen wir oft bei ARIA, barrierefreien Formularen und Color Accessibility.

Bei der Werkzeugwahl hilft unsere Übersicht der Accessibility Testing Tools. Und wer über den Menschen hinausdenkt, findet bei der Agent Readiness einen Bonus: Dieselbe Struktur, die der EAA verlangt, macht Seiten auch für KI Agenten lesbar.

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Häufige Fragen zum European Accessibility Act

Fristen, Strafen, Ausnahmen und Normen: was Unternehmen 2026 zum EAA wissen sollten.

Was ist der European Accessibility Act 2026?

Der European Accessibility Act ist die EU Richtlinie 2019/882. Sie verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zu Barrierefreiheit, etwa Onlineshops, Banking, E-Books und Ticketing. Seit dem 28. Juni 2025 ist sie anwendbar. 2026 steht nicht mehr die Vorbereitung im Fokus, sondern die Durchsetzung durch Behörden, Verbände und Wettbewerber.

Gilt der European Accessibility Act 2026 schon verbindlich?

Ja. Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen für neue Produkte und für alle Dienstleistungen im Anwendungsbereich. Übergangsregeln gibt es nur für Bestandsverträge bis Juni 2030 und für bereits aufgestellte Selbstbedienungsterminals. Für Websites und Apps, die heute neu entstehen oder überarbeitet werden, gibt es keine Schonfrist mehr.

Welche Strafen drohen 2026 bei Verstößen gegen den EAA?

Das regelt jedes Land selbst. In Deutschland sind nach dem BFSG Bußgelder bis 100.000 Euro möglich, in Spanien und Italien bis 1 Million Euro, in den Niederlanden bis 900.000 Euro oder 10 Prozent des Jahresumsatzes. Praktisch relevanter sind oft Abmahnungen durch Wettbewerber und Klagen von Verbänden, wie 2026 in Frankreich.

Welche Norm gilt 2026 für die technische Umsetzung?

Maßgeblich ist die harmonisierte Norm EN 301 549. Im September 2026 ist Version 4.1.1 erschienen, die auf WCAG 2.2 Stufe A und AA verweist. Sobald sie im Amtsblatt der EU gelistet ist, gilt ihre Erfüllung als Vermutung für die Konformität mit dem EAA. Ziel für Websites ist damit WCAG 2.2 AA.

Was ist 2026 der Unterschied zwischen EAA und BFSG?

Der EAA ist die EU Richtlinie, das BFSG ist ihre Umsetzung in deutsches Recht. Inhaltlich sind beide eng verbunden. Das BFSG regelt zusätzlich deutsche Details wie die Zuständigkeit der Marktüberwachungsstelle MLBF und die Bußgelder. Wer in mehreren EU Ländern verkauft, muss neben dem BFSG auch die jeweiligen nationalen Gesetze beachten.

Sind Unternehmen außerhalb der EU betroffen?

Ja. Der EAA knüpft an den Markt an, nicht an den Firmensitz. Wer Produkte oder Dienstleistungen im Anwendungsbereich an Verbraucher in der EU anbietet, muss die Anforderungen erfüllen. Die niederländische Verbraucherbehörde hat 2026 bereits Auskunftsersuchen auch an Anbieter außerhalb der EU verschickt.

Sind kleine Unternehmen ausgenommen?

Nur Kleinstunternehmen, und nur bei Dienstleistungen. Gemeint sind Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme. Ein kleiner Onlineshop mit diesen Werten fällt also nicht unter die Pflicht. Für Produkte wie Hardware oder Automaten gilt die Ausnahme nicht, dort sind auch Kleinstunternehmen betroffen.

Gilt der EAA auch für B2B Angebote?

Der EAA zielt auf Dienstleistungen für Verbraucher. Reine B2B Plattformen, die nur Geschäftskunden bedienen, fallen in der Regel nicht darunter. Sobald aber auch Privatpersonen kaufen oder sich registrieren können, gilt die Pflicht. Im Zweifel lohnt eine rechtliche Prüfung, denn die Grenze ist in der Praxis oft unscharf.

Reicht ein Accessibility Overlay für die EAA Konformität?

Nein. Overlay Widgets legen per Script eine Schicht über die Seite, beheben aber nicht die Fehler im Code. Screenreader Nutzer berichten oft von neuen Problemen durch solche Tools. Konformität entsteht durch sauberes HTML, korrekte ARIA Nutzung, ausreichende Kontraste und getestete Tastaturbedienung, nicht durch ein nachträgliches Plugin.

Brauche ich eine Barrierefreiheitserklärung?

Ja, für Dienstleistungen im Anwendungsbereich. Ihr müsst in leicht zugänglicher Form erklären, wie eure Dienstleistung die Anforderungen erfüllt. In Deutschland regelt das BFSG die Details. Die Erklärung sollte ehrlich bekannte Einschränkungen nennen und einen Kontaktweg für Rückmeldungen bieten. Sie ist kein Formular zum Abhaken, sondern ein prüfbares Dokument.

Wie teste ich meine Website gegen den EAA?

Mit einer Kombination aus automatisierten Tools wie axe core, Lighthouse oder WAVE und manuellen Tests mit Tastatur und Screenreader. Automatische Tools finden nur einen Teil der Fehler. Für dauerhafte Konformität gehören Accessibility Tests in die CI Pipeline, zum Beispiel mit Cypress und axe core bei jedem Pull Request.

Was ändert WCAG 2.2 gegenüber 2.1 für den EAA?

WCAG 2.2 bringt auf Stufe A und AA sechs neue Kriterien. Dazu gehören nicht verdeckter Fokus, Alternativen zu Ziehbewegungen, Mindestgrößen für Klickziele, konsistente Hilfe, keine redundante Eingabe und barrierefreie Authentifizierung. Mit EN 301 549 V4.1.1 werden diese Kriterien zum Maßstab. Seiten, die 2025 gegen WCAG 2.1 geprüft wurden, sollten nachgetestet werden.

Wer überwacht den EAA in Deutschland?

Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, mit Sitz in Magdeburg. Sie prüft Angebote, nimmt Beschwerden entgegen und kann Maßnahmen bis hin zur Untersagung anordnen. Parallel können Wettbewerber und Verbände über das Wettbewerbsrecht vorgehen.