BFSG 2026: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz komplett erklärt
Erfahren Sie alles über das Gesetz, das zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen dient, einschließlich der Ziele, Anwendungen und Auswirkungen.
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Ein barrierefreies PDF (Portable Document Format) ist ein digitales Dokument, das für Menschen mit Behinderungen vollständig zugänglich ist – unabhängig von Sehkraft, motorischen Fähigkeiten oder verwendeten Hilfstechnologien wie Screenreadern. Technisch bedeutet das: Das Dokument enthält eine logische Tag-Struktur, korrekte Lesereihenfolge, aussagekräftige Alternativtexte für Bilder und eingebettete Schriften.
Seit dem 28. Juni 2025 sind barrierefreie PDFs in Deutschland keine freiwillige Serviceleistung mehr, sondern für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) überträgt die Anforderungen des European Accessibility Act (EU 2019/882) in nationales Recht und betrifft auch alle PDF-Dokumente, die Bestandteil einer Dienstleistung sind: Kataloge, Verträge, Rechnungen, Anleitungen oder Produktdatenblätter auf E-Commerce-Websites.
Ein einfacher Export aus Word oder InDesign reicht dabei nicht aus. Der internationale Standard PDF/UA (Universal Accessibility, ISO 14289) definiert, wie ein technisch korrektes barrierefreies PDF aufgebaut sein muss. NCA unterstützt Unternehmen bei der BFSG-konformen Umsetzung – von der technischen Prüfung bis zur automatisierten Pipeline.
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Gemeinsam meistern wir Ihre digitalen Herausforderungen und fördern die Inklusion im Internet. Lassen Sie uns Ihre Projekte mit barrierefreiem Webdesign erfolgreich machen.
Die rechtliche Lage für barrierefreie PDFs in Deutschland ist mehrschichtig. Drei Regelwerke greifen ineinander, je nachdem ob Sie eine öffentliche Stelle oder ein privatwirtschaftliches Unternehmen sind:
Besonders wichtig für E-Commerce-Betreiber: Alle PDF-Dokumente, die auf einer vom BFSG erfassten Website eingebunden sind – von Produktkatalogen über AGB bis zu Bedienungsanleitungen – müssen barrierefrei bereitgestellt werden. Die Übergangsfristen betreffen nur Sonderfälle wie Selbstbedienungsterminals. Websites und Online-Shops mussten ab dem Stichtag vollständig konform sein.
PDF/UA ist der zentrale internationale Standard für barrierefreie PDF-Dokumente. Die Abkürzung steht für „Universal Accessibility“. Er definiert, welche technischen Voraussetzungen ein PDF erfüllen muss, damit assistive Technologien wie Screenreader die Inhalte korrekt interpretieren können.
Aktuell existieren zwei gültige Versionen des Standards:
Für die BFSG-Konformität 2026 reicht weiterhin PDF/UA-1 völlig aus. PDF/UA-2 wird erst praxisrelevant, sobald die gängigen Office- und Layout-Programme PDF 2.0 als Standardausgabe unterstützen. Wichtig zu wissen: PDF/UA allein ist technisch, deckt die WCAG-Anforderungen aber nicht vollständig ab. Die Kombination aus PDF/UA und WCAG gilt als Goldstandard.
Die folgenden sieben Anforderungen bilden das Fundament jedes barrierefreien PDFs. Sie lassen sich direkt aus PDF/UA-1, WCAG 2.1 und dem Matterhorn-Protokoll ableiten:
Zusätzlich gilt: Schriften müssen eingebettet sein, Farbkontraste die WCAG-Mindestwerte erreichen, und das PDF darf nicht passwortgeschützt werden, solange dies die Zugänglichkeit behindert. Bei komplexen Projekten hilft NCA mit einem strukturierten Accessibility-Audit, die Schwachstellen in Ihrem Dokumentbestand systematisch zu identifizieren.
ISO 14289-2 (PDF/UA-2) defines the use of tagged PDF in files conforming to ISO 32000-2:2020 (PDF 2.0) to ensure accessible content.
Nach der Erstellung entscheidet die Prüfung über die Konformität. Drei Werkzeuge haben sich 2026 als Branchenstandard etabliert:
Wichtig: Keines dieser Tools ersetzt eine manuelle Sichtprüfung mit einem echten Screenreader (NVDA, JAWS oder VoiceOver). Viele Barrieren – falsche Tag-Zuordnung, missverständliche Alt-Texte, verwirrende Lesereihenfolge – sind maschinell nicht erkennbar. NCA kombiniert automatisierte Pipelines mit manuellen Audits und schult Teams in einer nachhaltigen, revisionssicheren PDF-Produktion.
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Ja, seit dem 28. Juni 2025 gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Alle PDFs, die Bestandteil einer betroffenen Dienstleistung sind – etwa auf E-Commerce-Websites, im Bankwesen oder bei Telekommunikationsanbietern – müssen barrierefrei bereitgestellt werden. Für öffentliche Stellen gilt die Pflicht bereits länger über das BGG und die BITV 2.0.
Verstöße gegen das BFSG können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden. Hinzu kommen mögliche Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbände sowie Reputationsschaden. Marktaufsichtsbehörden können nicht-konforme Produkte und Dienstleistungen vom Markt nehmen lassen.
PDF/UA-1 (ISO 14289-1) basiert auf PDF 1.7 und ist seit 2012 etabliert. PDF/UA-2 (ISO 14289-2) wurde im März 2024 veröffentlicht, basiert auf PDF 2.0 und bringt detailliertere Strukturanforderungen. PDF/UA-2 ersetzt UA-1 nicht. Für die aktuelle Praxis reicht PDF/UA-1 aus, da die meisten Erstellungsprogramme noch auf PDF 1.7 exportieren.
Der kostenlose PDF Accessibility Checker (PAC 2024) ist der Standard in Deutschland und prüft nach Matterhorn-Protokoll. Adobe Acrobat Pro bietet integrierte Preflight-Profile für PDF/UA. Für größere Bestände eignen sich kommerzielle Tools wie axesPDF oder CommonLook. Eine Sichtprüfung mit Screenreader bleibt unverzichtbar.
Nein. Ein einfacher Export erzeugt meistens keine vollständig barrierefreien PDFs. Zwar schreiben neuere Versionen von Word und InDesign grundlegende Tags, doch Lesereihenfolge, Alt-Texte, Formularfelder und Tabellen müssen fast immer manuell nachbearbeitet werden. Ein strukturierter Workflow mit Sichtprüfung ist Pflicht.
Alle PDF-Dokumente, die auf einer vom BFSG erfassten Website eingebunden oder Teil einer BFSG-relevanten Dienstleistung sind. Typische Beispiele: Produktkataloge im Onlineshop, AGB und Datenschutzerklärungen, Bedienungsanleitungen, Rechnungen, Vertragsformulare, Bankauszüge und Kontodokumente.
Das Matterhorn-Protokoll ist ein Prüfrahmen der PDF Association, der PDF/UA-Konformität in 31 Checkpunkten mit über 130 Fehlerbedingungen strukturiert. Der PAC 2024 und andere Tools orientieren ihre Berichte direkt am Matterhorn-Protokoll, wodurch Prüfergebnisse reproduzierbar und toolübergreifend vergleichbar werden.
Schritt eins: PDF in den PAC 2024 laden für eine automatisierte Matterhorn-Prüfung. Schritt zwei: Adobe Acrobat Pro Barrierefreiheitsprüfung ergänzend nutzen. Schritt drei: Sichtprüfung mit NVDA oder VoiceOver. Schritt vier: Lesereihenfolge, Alt-Texte und Tab-Reihenfolge manuell validieren.
Ja, aber mit erheblichem Aufwand. Gescannte PDFs sind zunächst reine Bilddateien. Sie müssen per OCR in durchsuchbaren Text umgewandelt, anschließend getaggt und strukturiert werden. In vielen Fällen ist es effizienter, das Dokument aus dem Ausgangsformat neu zu erstellen.
Rechtlich haftet der Wirtschaftsakteur, der die Dienstleistung anbietet oder das Produkt in Verkehr bringt. Bei PDFs auf einer Unternehmenswebsite ist das der Seitenbetreiber. Ausgelagerte Produktion entbindet nicht von der Verantwortung. Eine saubere vertragliche Qualitätssicherung mit Dienstleistern ist daher essenziell.
Die Kosten hängen stark vom Dokumentbestand und der Komplexität ab. Einzelne PDFs lassen sich oft in wenigen Stunden remediieren. Bei großen Beständen lohnt sich eine automatisierte Pipeline, die Produktion, Tagging und Prüfung integriert. Für ein individuelles Angebot kontaktieren Sie NCA unter roland@nevercodealone.de.
NCA bietet das komplette Spektrum: Accessibility-Audit bestehender PDFs nach PDF/UA und WCAG, Konzeption automatisierter Produktionspipelines, Integration in Symfony- und Sulu-basierte Redaktionssysteme, Schulung von Content-Teams sowie laufende Qualitätssicherung. Erstberatung kostenfrei per Mail an roland@nevercodealone.de.