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- Aktualisiert:
- Autor:
- Roland Golla
Was ist die MLBF?
Die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF) ist die zentrale Behörde, die in Deutschland bundesweit die Einhaltung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) überwacht. Sie ist eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts aller 16 Bundesländer mit Sitz in Magdeburg.
Die MLBF ging aus einem Staatsvertrag hervor, den alle Länder ratifiziert haben. Seit dem 26. September 2025 ist sie vollumfänglich als Vollzugsbehörde tätig und startete mit rund 70 Mitarbeitenden. Ihr Auftrag: prüfen, ob Produkte wie Smartphones, Zahlungsterminals und Selbstbedienungsterminals sowie Dienstleistungen wie Online-Shops, Bankdienstleistungen und Personenbeförderung die gesetzlichen Anforderungen an die digitale Barrierefreiheit erfüllen.
Rechtsgrundlage ist das BFSG, das seit dem 28. Juni 2025 gilt und den European Accessibility Act (EAA) in deutsches Recht umsetzt. Die MLBF ist damit für Verbraucher, Verbände und Unternehmen die zentrale Ansprechpartnerin, wenn es um die Durchsetzung barrierefreier digitaler Angebote geht.
BFSG Marktüberwachung mit NCA: Schnelle Hilfe vom Experten
Never Code Alone arbeitet seit Jahren an der Schnittstelle von Barrierefreiheit und Webentwicklung. Wir setzen Accessibility nicht als Plugin obendrauf, sondern verankern sie im Code: semantisches HTML, Tastaturbedienung und Farbkontraste prüfen wir direkt im Projektkontext von Symfony, Sulu CMS und modernen Frontends mit Astro, React und Vue. In NCA-Projekten sehen wir regelmäßig, dass genau die Punkte, auf die eine Behörde wie die MLBF schaut, im Alltag untergehen.
Für die Durchsetzung des BFSG hilft NCA Teams entlang der gesamten Kette: von einem strukturierten Accessibility Audit über die technische Umsetzung im barrierefreien Webdesign bis zur sauberen Erfüllung der WCAG Kriterien auf Level AA. Wir ordnen die passenden Accessibility Testing Tools ein, klären Fragen zur Compliance und behalten die Übergangsfristen im Blick.
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MLBF 2026: Aktueller Stand nach einem Jahr BFSG
Das BFSG gilt seit dem 28. Juni 2025, der erste Jahrestag liegt also hinter uns. In dieser Zeit ist die MLBF von der Aufbau- in die aktive Phase gewechselt: Die Marktüberwachungsstrategien für Produkte und Dienstleistungen wurden am 29. Januar 2026 vom Verwaltungsrat beschlossen. Die Behörde hat inzwischen offengelegt, wie sie prüft, reaktiv auf Beschwerden hin und aktiv durch eigene Stichproben. Mit rund 70 Mitarbeitenden ist sie spürbar handlungsfähig aufgestellt.
Für Unternehmen heißt das: Der Druck kommt nicht mehr nur von Abmahnkanzleien, sondern zunehmend von behördlicher Seite. Auf die breit gestreute erste Abmahnwelle im Sommer 2025 folgt inzwischen eine zweite, deutlich professionellere, die sich auf förmliche Prüfberichte statt pauschaler Mängelrügen stützt. Gleichzeitig bleibt die Umsetzung lückenhaft: Im Schnitt erfüllen Unternehmen erst rund 49 Prozent der Kriterien, und selbst die grundlegende Barrierefreiheitserklärung fehlt vielerorts. Typische Schwachstellen bleiben fehlende Alt-Texte, unklare Linkbeschriftungen und mangelnde Tastaturbedienbarkeit.
Im Hintergrund wächst der politische Druck: Die EU-Kommission hat am 11. März 2026 eine ergänzende Stellungnahme an Deutschland gerichtet, weil der EAA weiterhin nicht vollständig in nationales Recht umgesetzt ist. Fachleute rechnen damit, dass daraus noch 2026 oder Anfang 2027 eine verschärfte BFSG-Novelle folgen könnte. Wer jetzt einen sauberen Accessibility Audit vorweisen kann, steht gegenüber der Marktüberwachung deutlich besser da. Stand dieser Einordnung: Juli 2026.
Aufgaben und Befugnisse der MLBF
Die Aufgaben und Befugnisse der MLBF sind im BFSG gesetzlich definiert. Sie prüft nicht nur, ob formale Vorgaben erfüllt sind, sondern auch, ob Produkte und Dienstleistungen inhaltlich barrierefrei sind.
- Prüfung auf formale Nichtkonformität: Kontrolle, ob bei Produkten die CE-Kennzeichnung angebracht ist, die EU-Konformitätserklärung korrekt ausgestellt wurde und die technischen Unterlagen vollständig sind. Bei Dienstleistungen prüft sie, ob die Informationen zur Barrierefreiheit verfügbar und vollständig sind.
- Prüfung auf materielle Nichtkonformität: inhaltliche Kontrolle, ob die Anforderungen an die Barrierefreiheit technisch und funktional tatsächlich eingehalten werden.
- Prüfung von Ausnahmetatbeständen: Beruft sich ein Unternehmen auf eine grundlegende Veränderung nach Paragraf 16 BFSG oder eine unverhältnismäßige Belastung nach Paragraf 17 BFSG, kontrolliert die MLBF, ob die Kriterien sauber angewendet wurden.
- Bearbeitung von Selbstanzeigen: Unternehmen, die eine eigene Nichtkonformität melden, werden bei ihren Korrekturmaßnahmen begleitet.
- Information der Öffentlichkeit: Die MLBF informiert über ihre Zuständigkeiten, die Kontaktwege und ihre Entscheidungen.
Wichtig zur Einordnung: Der gesetzliche Auftrag der MLBF umfasst keine Rechtsberatung. Sie stellt Informationen bereit und wird als Behörde tätig, entscheidet aber nicht über zivilrechtliche Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Verbrauchern.
So läuft ein Marktüberwachungsverfahren
Ein Verfahren der Marktüberwachung folgt einem klar gestuften Ablauf. Es startet entweder reaktiv durch eine Beschwerde von Verbraucherinnen, Verbrauchern oder anerkannten Verbänden oder aktiv durch eine eigene Stichprobe der MLBF nach ihrer Marktüberwachungsstrategie.
Stellt die Behörde einen Verstoß fest, fordert sie das Unternehmen zunächst zur Herstellung der Konformität auf. Erst wenn keine Nachbesserung erfolgt, greifen härtere Maßnahmen. Die folgende Übersicht zeigt die typischen Eskalationsstufen von der ersten Meldung bis zur Sanktion.
| Stufe | Was passiert | Grundlage |
|---|---|---|
| 1. Eingang | Beschwerde von Verbrauchern oder Verbänden, oder eigene Stichprobe der MLBF | Marktüberwachungsstrategie |
| 2. Prüfung | Kontrolle auf formale und materielle Nichtkonformität | BFSG Paragrafen 21 bis 30 |
| 3. Aufforderung | Unternehmen muss die Konformität fristgerecht herstellen | BFSG Paragraf 22 |
| 4. Sanktion | Bußgeld bis 100.000 Euro, Untersagung der Bereitstellung oder Rücknahme | BFSG Paragraf 37 |
Wer kann Barrieren bei der MLBF melden?
Die MLBF ist Ansprechpartnerin für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie für anerkannte Verbände und Einrichtungen. Wer im Alltag ein digitales Angebot nutzt und dort eine Barriere entdeckt, kann diese direkt über das Kontaktformular auf der Website der MLBF melden, etwa auf Websites von Online-Shops oder beim Online-Banking.
Anerkannte Verbände können Verstöße gebündelt melden, besonders wenn sie für mehrere Betroffene handeln. Nach einer Beschwerde prüft die Behörde, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Verbraucher und Verbände haben durch das BFSG zudem ein eigenes Klagerecht, und das Gesetz sieht die Option einer Verbandsklage vor.
Getrennt davon existiert der wettbewerbsrechtliche Weg: Mitbewerber können Verstöße nach dem UWG abmahnen. Dieser Weg läuft nicht über die MLBF, sondern über das Wettbewerbsrecht, und ist in der Praxis der häufigste Auslöser für Post vom Anwalt. Eine saubere Compliance schützt vor beiden Wegen gleichermaßen.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Für Unternehmen ist die MLBF kein Grund zur Panik, aber ein klares Signal, Barrierefreiheit strukturiert anzugehen. Die wirksamste Vorbereitung auf eine mögliche Prüfung ist eine dokumentierte, nachvollziehbare Umsetzung.
- Den Ist-Zustand mit einem Accessibility Audit erfassen und alle Barrieren dokumentieren.
- Kritische Verstöße zuerst beheben: Alt-Texte, Tastaturbedienung und Farbkontraste nach WCAG Level AA.
- Die Barrierefreiheitserklärung als eigenständige Pflicht veröffentlichen, gut sichtbar und mit Feedback-Kanal.
- Barrierefreiheit dauerhaft absichern und passende Accessibility Testing Tools automatisiert einbinden.
In NCA-Projekten integrieren wir genau diese Prüfungen in bestehende Symfony und Sulu CMS Setups und übernehmen bei Bedarf die komplette Umsetzung im barrierefreien Webdesign. So fallen Regressionen früh auf und nicht erst bei einer Beschwerde an die MLBF.
Die MLBF überwacht bundesweit die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Barrierefreiheit.
Meine Sicht aus der Praxis
Ich sehe in Beratungsprojekten immer wieder dasselbe Muster: Unternehmen unterschätzen das BFSG, weil sie es als reines Gestaltungsthema abtun. Dabei entscheidet sich Barrierefreiheit im Code und nicht im Nachhinein per Overlay. Genau die Punkte, auf die eine Behörde wie die MLBF schaut, entstehen in der Entwicklung.
Da setze ich an. Ich prüfe bestehende Anwendungen mit einem Accessibility Audit, priorisiere die Befunde nach echtem Impact für Nutzer und bringe Fixes strukturiert in die bestehende Codebasis, ob Symfony, Sulu CMS oder ein Frontend mit Astro. Cypress nutze ich, um Accessibility Tests reproduzierbar in die Pipeline zu hängen, inklusive Prüfungen für barrierefreie Formulare und Farbkontraste.
Für Teams, die mit Marktüberwachung oder Abmahnung konfrontiert sind, zählt vor allem Nachweisbarkeit. Eine dokumentierte Umsetzung plus eine korrekte Barrierefreiheitserklärung ist die stärkste Position, die ein Unternehmen gegenüber der MLBF haben kann.
Erreichen Sie unsere Spezialisten zu barrierefreien Webdesign
Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Gemeinsam meistern wir Ihre digitalen Herausforderungen und fördern die Inklusion im Internet. Lassen Sie uns Ihre Projekte mit barrierefreiem Webdesign erfolgreich machen.
Häufige Fragen zur MLBF und BFSG Marktüberwachung
Die wichtigsten Fragen zur Marktüberwachungsstelle der Länder und zur Durchsetzung des BFSG, kompakt beantwortet.
Was ist die MLBF 2026?
Die MLBF ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, eine gemeinsame Anstalt öffentlichen Rechts aller 16 Bundesländer mit Sitz in Magdeburg. Sie überwacht seit 2025 bundesweit die Einhaltung des BFSG und ist 2026 in die aktive Kontrollphase eingetreten.
Seit wann ist die MLBF 2026 tätig?
Die MLBF hat mit Inkrafttreten des Staatsvertrages am 26. September 2025 als Vollzugsbehörde ihre Arbeit aufgenommen. Das BFSG selbst gilt seit dem 28. Juni 2025. Am 29. Januar 2026 hat der Verwaltungsrat die Marktüberwachungsstrategien beschlossen, seither prüft die Behörde aktiv.
Welche Bußgelder drohen 2026 bei BFSG-Verstößen?
Verstöße gegen das BFSG sind Ordnungswidrigkeiten. Je nach Fall drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro, bei schweren oder wiederholten Verstößen bis zu 100.000 Euro. Zusätzlich kann die MLBF die Bereitstellung untersagen oder einen Rückruf anordnen. Die Höhe richtet sich nach Schwere und Dauer.
Wie melde ich 2026 eine Barriere bei der MLBF?
Verbraucherinnen, Verbraucher und anerkannte Verbände können Barrieren direkt über das Kontaktformular auf der Website der MLBF melden, etwa bei Online-Shops oder Online-Banking. Nach Eingang prüft die Behörde, ob ein Verfahren eingeleitet wird. Eine Rechtsberatung bietet die MLBF nicht an.
Ist die MLBF 2026 für Produkte und Dienstleistungen zuständig?
Ja. Seit dem Staatsvertrag ist die MLBF bundesweit die zentrale Stelle für beide Bereiche. Sie prüft Produkte wie Smartphones und Selbstbedienungsterminals ebenso wie Dienstleistungen wie Online-Shops und Bankdienstleistungen auf Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen.
Was prüft die MLBF genau?
Die MLBF prüft zwei Dimensionen: formale Nichtkonformität wie CE-Kennzeichnung, EU-Konformitätserklärung und vollständige Unterlagen oder Informationen zur Barrierefreiheit, sowie materielle Nichtkonformität, also ob die Anforderungen technisch und funktional tatsächlich erfüllt sind.
Was unterscheidet MLBF und Bundesfachstelle Barrierefreiheit?
Die MLBF ist die Vollzugs- und Marktüberwachungsbehörde: Sie kontrolliert und sanktioniert. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit berät und informiert, etwa Kleinstunternehmen, bietet aber keine Rechtsberatung und keinen Vollzug. Beschwerden nach dem BFSG laufen über die MLBF.
Ersetzt die MLBF eine Abmahnung durch Mitbewerber?
Nein. Behördliche Marktüberwachung und wettbewerbsrechtliche Abmahnungen sind getrennte Wege. Mitbewerber können nach dem UWG unabhängig von der MLBF abmahnen. In der Praxis sind solche Abmahnungen der häufigste Auslöser, gerade bei fehlender Barrierefreiheitserklärung.
Gilt das BFSG auch für kleine Unternehmen?
Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme sind von den Dienstleistungspflichten ausgenommen. Diese Ausnahme gilt aber nicht für Produkte: Wer Produkte in Verkehr bringt, muss die Anforderungen unabhängig von der Größe erfüllen.
Was ist die Marktüberwachungsstrategie der MLBF?
Die Marktüberwachungsstrategie legt die Prioritäten der Behörde fest. Sie basiert auf einer Risikobewertung und berücksichtigt Anträge von Verbrauchern sowie neue Trends und Technologien. Der Verwaltungsrat hat die Strategien für Produkte und Dienstleistungen am 29. Januar 2026 beschlossen.
Wie bereite ich mein Unternehmen auf eine MLBF-Prüfung vor?
Mit einem Accessibility Audit den Ist-Zustand erfassen, kritische WCAG-Verstöße beheben, eine Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen und Accessibility Tests automatisiert in die Pipeline integrieren. Eine dokumentierte Umsetzung ist die beste Position gegenüber der Marktüberwachung.
Welche Rolle spielt der EU-Druck auf das BFSG?
Die EU-Kommission hat Deutschland am 11. März 2026 wegen unvollständiger Umsetzung des European Accessibility Act ermahnt. Fachleute halten eine verschärfte BFSG-Novelle noch 2026 oder Anfang 2027 für möglich. Der Trend geht klar in Richtung strengerer Durchsetzung.