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Illustration zum Thema BFSG-Pflicht ab 2025: Auf der linken Seite steht in großen weißen Buchstaben 'BFSG Pflicht ab 2025 – Was Sie jetzt wissen müssen'. Rechts befindet sich eine goldene Justitia-Statue mit Schwert und Waage, die für Recht und Gerechtigkeit steht. Der Hintergrund ist in einem schlichten Blau gehalten, das die Botschaft klar und professionell hervorhebt.

Barrierefreiheit im Web: Pflicht ab 2025 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen

Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt 2025 eine entscheidende Regelung in Kraft: Unternehmen werden verpflichtet, digitale Angebote barrierefrei zu gestalten. Doch was bedeutet das genau, warum ist es wichtig, und wie können Sie als Unternehmen die Anforderungen erfolgreich umsetzen? Ein umfassender Leitfaden.

Barrierefreiheit: Eine gesellschaftliche Verantwortung

Barrierefreiheit ist mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist ein Grundrecht. Rund 13 Millionen Menschen in Deutschland leben mit dauerhaften oder vorübergehenden Beeinträchtigungen. Sie stoßen oft auf unnötige Hürden, wenn sie digitale Dienste nutzen möchten. Stellen Sie sich vor, Sie versuchen, mit geschlossenen Augen eine Website zu bedienen. Genau diese Realität erleben viele Betroffene täglich. Barrierefreie Webseiten ermöglichen nicht nur Teilhabe, sondern stärken auch die Nutzerbindung und Ihre Marke.

Was fordert das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz?

Das BFSG setzt verbindliche Standards für Unternehmen, die ihre digitalen Angebote zugänglicher machen müssen. Die zentrale Grundlage bildet der internationale Standard WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Ihre Website oder App gilt als barrierefrei, wenn Inhalte und Funktionen für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen nutzbar sind – sei es durch alternative Darstellungen für Sehbehinderte, einfach bedienbare Navigation oder die Vermeidung von Elementen, die potenziell epileptische Anfälle auslösen können.

Wer ist betroffen?

Die Anforderungen gelten ab Juni 2025 für Unternehmen, die digitale Dienstleistungen oder Produkte für Endverbraucher anbieten. Dazu zählen:

  • Online-Shops,
  • E-Commerce-Plattformen mit Support-Funktionen,
  • Mobilitäts- und Telekommunikationsanbieter.

Ausgenommen sind kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro. Auch reine Präsentationsseiten oder private Blogs ohne kommerzielle Inhalte fallen nicht unter die Pflicht.

Welche Konsequenzen drohen bei Nicht-Einhaltung?

Unternehmen, die die neuen Vorgaben ignorieren, setzen sich erheblichen Risiken aus:

  • Geldstrafen: Bußgelder bis zu 100.000 Euro.
  • Abmahnungen: Mitbewerber und Verbraucherschutzorganisationen können Verstöße melden.
  • Marktzugangsverbote: Die Marktüberwachungsbehörden können nicht barrierefreie Angebote aus dem Verkehr ziehen.

Wie gelingt der Weg zur Barrierefreiheit?

Die Umstellung auf barrierefreie digitale Angebote erfordert strategisches Handeln und technisches Know-how:

  1. Analyse: Prüfen Sie den Status quo Ihrer Website. Tools wie der NVDA-Screenreader helfen, Schwachstellen zu identifizieren.
  2. Umsetzung: Arbeiten Sie mit erfahrenen Entwicklern und UX-Designern zusammen, um barrierefreie Inhalte und Funktionen zu gestalten. Dazu gehören unter anderem:
    • Alternativtexte für Bilder,
    • ausreichender Kontrast bei Texten,
    • leicht bedienbare Navigationselemente.
  3. Testing: Testen Sie die Änderungen mit verschiedenen Zielgruppen und assistiven Technologien, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten.
  4. Kontinuierliche Verbesserung: Barrierefreiheit ist kein Zustand, sondern ein laufender Prozess. Nutzerfeedback und regelmäßige Audits sind essenziell.

Warum Barrierefreiheit auch ein SEO-Gewinn ist

Barrierefreiheit verbessert nicht nur die Nutzererfahrung, sondern steigert auch die Sichtbarkeit Ihrer Website in Suchmaschinen. Klare Strukturen, semantisch korrektes HTML und beschreibende Meta-Daten werden von Suchmaschinen bevorzugt und stärken Ihre SEO-Performance nachhaltig.

CYPRESS.IO Ambassador und IT Consultant für QA Engenieering und Qualität in PHP Projekten.

Erreichen Sie unsere Spezialisten zu barrierefreien Webdesign

Wir sind hier, um Ihnen zu helfen. Gemeinsam meistern wir Ihre digitalen Herausforderungen und fördern die Inklusion im Internet. Lassen Sie uns Ihre Projekte mit barrierefreiem Webdesign erfolgreich machen.

Fazit: Barrierefreiheit ist kein „Nice-to-have“

Ab 2025 wird Barrierefreiheit zur Pflicht, doch Unternehmen sollten dies nicht nur als regulatorische Vorgabe betrachten. Eine barrierefreie Website stärkt Ihre Marke, erhöht die Reichweite und öffnet Ihre Angebote für alle Menschen gleichermaßen. Der Weg dorthin mag technische Herausforderungen mit sich bringen, doch die Vorteile – rechtlich, wirtschaftlich und ethisch – überwiegen bei Weitem.

Handeln Sie jetzt, um die Zukunft mitzugestalten – barrierefrei und zugänglich für alle.

Bildergalerie BFSG Pflicht 2025

In dieser Bildergallerie finden Sie verschiedene Illustrationen zum Thema Barrierefreiheit und Barrierefreheitsstärkungsgesetz.

Eine Infografik mit dem Titel "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz". Das Bild zeigt die Logos verschiedener Organisationen wie "DIN" und "Bitkom" sowie Stichworte wie "Inhalte", "Produkte", "Dienstleistungen", "Normen" und "Ziele", die den Anwendungsbereich des Gesetzes darstellen.

Eine Übersichtsgrafik mit einer Auflistung der Bereiche, die das BFSG regelt. Auf der linken Seite sind Dienstleistungen wie Telefondienste, E-Books und Bankdienstleistungen aufgelistet, auf der rechten Seite Produkte wie Computer, Smartphones und Geldautomaten. Am unteren Rand befindet sich ein Rollstuhl-Symbol.

Ein moderner Arbeitsplatz in einem sonnendurchfluteten Büro. Auf einem großen Monitor ist die Überschrift "BFSG Guide 2025" zu sehen, umgeben von Symbolen, die Barrierefreiheit und Inklusion darstellen, wie das Rollstuhl-Symbol, Gebärdensprach-Symbole und visuelle Indikatoren. Der Schreibtisch ist mit technischen Geräten und einer Pflanze dekoriert.

Ein Infografik-Bild mit blauer Hintergrundfarbe, das die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSGV) erläutert. Darunter fallen bedienbare Identifizierungs- und Sicherheitsfunktionen, die Bereitstellung von Informationen über mehrere sensorische Kanäle, angemessene Schriftgrößen und Kontraste sowie alternative Darstellungen für visuelle Inhalte.

Eine Junges, gemischtes Team von Webdesignern als Cartoon-Darstellung arbeitet in einem Büro an der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Häufig gestellte Fragen

Was versteht man unter barrierefreien Websites?

Barrierefreie Websites sind digitale Angebote, die für alle Menschen – unabhängig von körperlichen, sensorischen oder kognitiven Einschränkungen – zugänglich und nutzbar sind. Dazu gehören Funktionen wie klare Navigation, alternative Textbeschreibungen und ausreichender Kontrast.

Für wen gilt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG)?

Das Gesetz gilt für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten, wie z. B. Online-Shops, Telekommunikationsanbieter und Mobilitätsdienste. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter zwei Millionen Euro sind davon ausgenommen.

Welche Frist müssen Unternehmen einhalten?

Ab dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Unternehmen sicherstellen, dass ihre Websites, Apps und digitalen Produkte den Anforderungen des BFSG entsprechen.

Welche Anforderungen müssen Websites nach dem BFSG erfüllen?

Das BFSG orientiert sich an den internationalen Standards der WCAG (Web Content Accessibility Guidelines). Diese schreiben vor, dass digitale Inhalte und Funktionen für alle Menschen zugänglich und nutzbar sein müssen. Wichtige Anforderungen umfassen eine barrierefreie Navigation, alternative Darstellungen für nicht-textuelle Inhalte (z. B. Bildbeschreibungen), die Kompatibilität mit assistiven Technologien wie Screenreadern sowie die Vermeidung von Elementen, die potenziell gesundheitliche Risiken wie epileptische Anfälle auslösen können.

Welche Strafen drohen bei Nicht-Einhaltung des BFSG?

Unternehmen, die die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) nicht erfüllen, setzen sich erheblichen rechtlichen und finanziellen Risiken aus. Bei Verstößen drohen Geldbußen von bis zu 100.000 Euro, die von den zuständigen Marktüberwachungsbehörden verhängt werden können. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Mitbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen Abmahnungen aussprechen, die nicht nur kostenpflichtig sind, sondern auch den Ruf eines Unternehmens schädigen können. In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Marktüberwachungsbehörde sogar anordnen, dass betroffene Produkte oder Dienstleistungen nicht mehr angeboten werden dürfen, bis die Barrierefreiheit gewährleistet ist. Diese Konsequenzen machen eine frühzeitige Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben unverzichtbar.

Welche Vorteile bietet eine barrierefreie Website?

Eine barrierefreie Website bietet zahlreiche Vorteile, die über die reine Einhaltung gesetzlicher Vorgaben hinausgehen. Zum einen verbessern barrierefreie digitale Angebote die Nutzererfahrung für alle, da sie durch klare Navigation, gut lesbare Inhalte und intuitive Bedienung überzeugen. Dadurch steigt die Zufriedenheit und Bindung Ihrer Kunden. Zum anderen erweitern Sie Ihre Reichweite, indem Sie eine größere Zielgruppe einschließen, darunter Menschen mit Behinderungen oder temporären Einschränkungen. Dies stärkt nicht nur Ihre Marke, sondern positioniert Ihr Unternehmen als sozial verantwortungsvoll. Ein weiterer wichtiger Vorteil ist die verbesserte SEO-Performance: Barrierefreie Websites sind häufig besser strukturiert und nutzen semantisch korrekten HTML-Code, was von Suchmaschinen bevorzugt wird. So erhöhen Sie die Sichtbarkeit Ihrer Website in den Suchergebnissen.

Wie überprüfe ich, ob meine Website barrierefrei ist?

Sie können Tools wie den NVDA Screenreader verwenden, um Ihre Website auf Barrieren zu testen. Regelmäßige Audits durch Experten sind ebenfalls ratsam, um die Konformität sicherzustellen.

Betrifft das BFSG auch den B2B-Bereich?

Das Gesetz richtet sich primär an Angebote für Endverbraucher (B2C). Reine B2B-Angebote sind ausgenommen, es sei denn, Verbraucher können auf die Dienste zugreifen.

Kann ich die Barrierefreiheit selbst umsetzen, oder brauche ich externe Hilfe?

Die Umsetzung erfordert technisches Fachwissen und Erfahrung im Bereich UX/UI. Für eine korrekte Umsetzung ist es sinnvoll, mit Webentwicklern und Accessibility-Experten zusammenzuarbeiten.

Welche Schritte sind nötig, um Barrierefreiheit zu erreichen?

Der Weg zu einer barrierefreien Website beginnt mit einer gründlichen Analyse bestehender Inhalte und Funktionen, um potenzielle Barrieren zu identifizieren. Darauf folgt die Planung einer Umsetzungsstrategie, bei der Sie priorisieren, welche Änderungen vorgenommen werden müssen. Die technische Umsetzung erfordert die Zusammenarbeit mit erfahrenen UX-/UI-Designern und Entwicklern, die sicherstellen, dass die Website für alle Nutzer zugänglich ist. Abschließend sollten umfassende Tests mit assistiven Technologien sowie Feedback von betroffenen Nutzern eingeholt werden, um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu gewährleisten.