Eine Junges, gemischtes Team von Webdesignern als Cartoon-Darstellung arbeitet in einem Büro an der Umsetzung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025: Kompletter Guide

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt, markiert einen bedeutenden Schritt zur Förderung der digitalen Inklusion in Deutschland. Es zielt darauf ab, Barrieren im Bereich digitaler Produkte und Dienstleistungen abzubauen, um Menschen mit Behinderungen eine gleichberechtigte und diskriminierungsfreie Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dieses Gesetz betrifft nicht nur öffentliche Einrichtungen, sondern insbesondere auch Unternehmen im B2C-Bereich wie Online-Shops und Webseitenbetreiber.

Hintergrund und Ziele des BFSG

Das BFSG dient der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen, bekannt als European Accessibility Act (EAA). Im Gegensatz zu EU-Verordnungen, die unmittelbar gelten, musste diese Richtlinie durch nationale Gesetze in den Mitgliedstaaten umgesetzt werden. In Deutschland geschieht dies durch das BFSG, das somit die europäischen Vorgaben in nationales Recht überträgt.

 

Das Hauptziel des Gesetzes ist es, Barrieren in digitalen Medien für Menschen mit Behinderungen zu beseitigen. Es soll sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen für alle Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, zugänglich und nutzbar sind. Dies fördert nicht nur die individuelle Autonomie und Teilhabe, sondern stärkt auch den gesellschaftlichen Zusammenhalt und die wirtschaftliche Teilhabe.

Wer ist vom BFSG betroffen?

Das BFSG richtet sich an Hersteller und Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich. Betroffen sind Unternehmen, die Produkte wie Smartphones, Tablets, Computer, E-Book-Reader sowie Selbstbedienungsterminals wie Geld- und Fahrkartenautomaten herstellen oder vertreiben. Auch Dienstleistungen wie Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen, E-Books, elektronischer Geschäftsverkehr und Personenbeförderungsdienste fallen unter das Gesetz.
 

Wichtig zu beachten ist, dass Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen erbringen oder anbieten und weniger als zehn Personen beschäftigen sowie einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro haben, von den Regelungen ausgenommen sind. Diese Ausnahme gilt jedoch nicht für Kleinstunternehmen, die Produkte wie Smartphones oder E-Book-Reader herstellen oder vertreiben. Somit müssen auch kleine Online-Händler, die solche Produkte verkaufen, die Barrierefreiheitsanforderungen erfüllen.

Auswirkungen auf Online-Shops und Webseitenbetreiber

Für Online-Shops und Webseitenbetreiber bedeutet das BFSG, dass sie ihre digitalen Angebote bis zum 28. Juni 2025 barrierefrei gestalten müssen. Dies betrifft nicht nur die Desktop-Versionen ihrer Websites, sondern auch mobile Anwendungen und Apps. Die Barrierefreiheit umfasst verschiedene Aspekte:

Wahrnehmbarkeit der Inhalte: Alle Informationen und Komponenten der Benutzeroberfläche müssen für Nutzer mit unterschiedlichen Fähigkeiten wahrnehmbar sein. Dies bedeutet beispielsweise, dass Bilder mit Alternativtexten versehen werden müssen, damit Screenreader diese interpretieren können. Videos sollten Untertitel oder Transkriptionen enthalten, um auch für hörgeschädigte Personen zugänglich zu sein.

 

Bedienbarkeit der Benutzeroberfläche: Die Navigation und alle interaktiven Elemente der Website müssen so gestaltet sein, dass sie auch ohne Maus, zum Beispiel nur mit der Tastatur, bedient werden können. Dies ist besonders für Menschen mit motorischen Einschränkungen wichtig.

 

Verständlichkeit der Informationen: Die Inhalte sollten in klarer und einfacher Sprache verfasst sein. Fachjargon und komplizierte Satzstrukturen können Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen vor erhebliche Herausforderungen stellen. Ein intuitives Design unterstützt zudem die allgemeine Benutzerfreundlichkeit.

 

Robustheit der Inhalte: Die Website sollte so entwickelt sein, dass sie mit verschiedenen Technologien und Hilfsmitteln kompatibel ist. Dies umfasst die Unterstützung von Screenreadern und anderen assistiven Technologien.

Konkrete Anforderungen und Umsetzung

Die genauen Anforderungen an die Barrierefreiheit sind in der Rechtsverordnung zum BFSG festgelegt, die am 22. Juni 2022 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde. Diese Verordnung orientiert sich an internationalen Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 und bietet detaillierte Vorgaben, wie Barrierefreiheit technisch und gestalterisch umgesetzt werden kann.

 

Um die Anforderungen zu erfüllen, sollten Webseitenbetreiber folgende Schritte unternehmen:

 

Analyse der aktuellen Website: Identifizieren Sie bestehende Barrieren und ermitteln Sie, welche Bereiche angepasst werden müssen. Dies kann durch spezielle Tools oder durch Experten für Barrierefreiheit erfolgen.
 

Planung der Anpassungen: Entwickeln Sie einen detaillierten Plan zur Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen. Berücksichtigen Sie dabei technische Änderungen, Designanpassungen und die Erstellung barrierefreier Inhalte.
 

Technische Umsetzung: Implementieren Sie die notwendigen technischen Anpassungen. Dies kann die Anpassung des HTML-Codes, die Verbesserung der Tastaturbedienbarkeit oder die Integration von ARIA-Attributen umfassen, die Screenreadern zusätzliche Informationen liefern.
 

Inhaltliche Anpassungen: Überarbeiten Sie Texte, Bilder und Multimedia-Inhalte. Stellen Sie sicher, dass alle Inhalte in einfacher Sprache verfasst sind und Alternativtexte für nicht-textuelle Inhalte vorhanden sind.
 

Testen der Barrierefreiheit: Führen Sie Tests durch, um sicherzustellen, dass Ihre Website die Anforderungen erfüllt. Dies kann durch automatische Prüfungen, manuelle Tests oder durch die Einbeziehung von Personen mit Behinderungen erfolgen.
 

Schulung der Mitarbeiter: Sensibilisieren Sie Ihr Team für das Thema Barrierefreiheit und schulen Sie sie in der Erstellung barrierefreier Inhalte. Dies stellt sicher, dass auch zukünftige Inhalte den Anforderungen entsprechen.

Anpassung der Rechtstexte und Informationspflichten

Neben der technischen und inhaltlichen Anpassung der Website müssen auch rechtliche Aspekte berücksichtigt werden. Das BFSG sieht vor, dass Unternehmen ihre Kunden über die Barrierefreiheit ihrer Angebote informieren müssen. Diese Informationspflichten sollten in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) oder an anderer geeigneter Stelle auf der Website umgesetzt werden.
 

Die Informationen müssen ebenfalls barrierefrei zugänglich sein. Das bedeutet, dass Rechtstexte in einfacher Sprache verfasst und technisch so bereitgestellt werden müssen, dass sie von assistiven Technologien erfasst werden können. Unternehmen sollten daher ihre AGB, Datenschutzerklärungen und andere rechtliche Hinweise entsprechend überarbeiten.

Rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung

Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG nicht erfüllen, riskieren ab dem 28. Juni 2025 erhebliche rechtliche Konsequenzen. Die Marktüberwachungsbehörden können bei Verstößen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängen. Darüber hinaus können Verbraucher und Verbände Verstöße melden und gegebenenfalls rechtliche Schritte einleiten.

 

Auch Abmahnungen durch Wettbewerber oder Verbraucherschutzorganisationen sind möglich, wenn die Nichtbeachtung der Barrierefreiheitsanforderungen als Wettbewerbsverstoß gewertet wird. Dies kann neben finanziellen Schäden auch zu einem Imageverlust führen und das Vertrauen der Kunden beeinträchtigen.

Vorteile der Barrierefreiheit für Unternehmen

Die Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen bietet nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern auch zahlreiche weitere Vorteile für Unternehmen:
 

Erweiterung der Zielgruppe: Barrierefreie Angebote sind für mehr Menschen zugänglich, was zu einer größeren Reichweite und potenziell höheren Umsätzen führen kann.
 

Verbesserte Benutzerfreundlichkeit: Maßnahmen zur Barrierefreiheit erhöhen oft die allgemeine Usability der Website, was die Zufriedenheit aller Nutzer steigert.
 

Positive Auswirkungen auf das SEO-Ranking: Suchmaschinen bewerten barrierefreie Websites häufig besser, da sie strukturiert und gut zugänglich sind.
 

Stärkung des Unternehmensimages: Durch die Umsetzung von Barrierefreiheit demonstrieren Unternehmen soziale Verantwortung und fördern ein positives Markenimage.

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Kritik und Ausblick

Obwohl das BFSG einen wichtigen Schritt in Richtung Inklusion darstellt, gibt es auch Kritik von Seiten der Behindertenverbände. Sie bemängeln, dass das Gesetz nur Mindeststandards umsetzt, zu viele Ausnahmen enthält und die Übergangsfristen zu lang sind. Zudem fehlen ihrer Ansicht nach weitergehende Maßnahmen, um eine vollständige Teilhabe zu gewährleisten.
 

Dennoch bietet das Gesetz eine Grundlage, auf der aufgebaut werden kann. Unternehmen haben die Chance, über die gesetzlichen Anforderungen hinauszugehen und so einen Beitrag zu einer inklusiveren Gesellschaft zu leisten.

Fazit und Handlungsempfehlungen

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025 stellt Unternehmen vor neue Herausforderungen, bietet aber auch die Möglichkeit, sich positiv zu positionieren und neue Kundengruppen zu erschließen. Die frühzeitige Auseinandersetzung mit den Anforderungen und die konsequente Umsetzung sind entscheidend, um rechtliche Risiken zu vermeiden und die Vorteile zu nutzen.
 

Empfehlungen für Unternehmen:

Starten Sie frühzeitig mit der Planung und Umsetzung der Barrierefreiheitsanforderungen, um den Stichtag 28. Juni 2025 zu erreichen.

 

Nutzen Sie externe Expertise, beispielsweise durch die Zusammenarbeit mit Accessibility-Experten oder spezialisierten Agenturen.

 

Schulen Sie Ihre Mitarbeiter im Umgang mit barrierefreien Technologien und Inhalten, um eine nachhaltige Umsetzung sicherzustellen.

 

Kommunizieren Sie Ihre Maßnahmen zur Barrierefreiheit aktiv an Ihre Kunden, um Transparenz zu schaffen und das Vertrauen zu stärken.

 

Überprüfen Sie regelmäßig Ihre Angebote auf Barrierefreiheit, um kontinuierliche Verbesserungen zu gewährleisten.

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025

Diese Bildergalerie zeigt verschiedene Aspekte und Maßnahmen, die im Rahmen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes umgesetzt werden, um eine inklusivere Gesellschaft zu schaffen.

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Ein moderner Arbeitsplatz in einem sonnendurchfluteten Büro. Auf einem großen Monitor ist die Überschrift "BFSG Guide 2025" zu sehen, umgeben von Symbolen, die Barrierefreiheit und Inklusion darstellen, wie das Rollstuhl-Symbol, Gebärdensprach-Symbole und visuelle Indikatoren. Der Schreibtisch ist mit technischen Geräten und einer Pflanze dekoriert.

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Ein Infografik-Bild mit blauer Hintergrundfarbe, das die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSGV) erläutert. Darunter fallen bedienbare Identifizierungs- und Sicherheitsfunktionen, die Bereitstellung von Informationen über mehrere sensorische Kanäle, angemessene Schriftgrößen und Kontraste sowie alternative Darstellungen für visuelle Inhalte.

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Eine Infografik mit dem Titel "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz". Das Bild zeigt die Logos verschiedener Organisationen wie "DIN" und "Bitkom" sowie Stichworte wie "Inhalte", "Produkte", "Dienstleistungen", "Normen" und "Ziele", die den Anwendungsbereich des Gesetzes darstellen.

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Eine Übersichtsgrafik mit einer Auflistung der Bereiche, die das BFSG regelt. Auf der linken Seite sind Dienstleistungen wie Telefondienste, E-Books und Bankdienstleistungen aufgelistet, auf der rechten Seite Produkte wie Computer, Smartphones und Geldautomaten. Am unteren Rand befindet sich ein Rollstuhl-Symbol.

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Ein von KI erzeugtes Bild zeigt eine robuste Kette in Grün, verziert mit Barrierefreiheitssymbolen, die das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz darstellen. Kraftvoll und unterstützend!

Häufig gestellte Fragen

Was ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz 2025?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) ist ein deutsches Gesetz, das am 28. Juni 2025 in Kraft tritt. Es setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um und zielt darauf ab, Barrieren in digitalen Medien für Menschen mit Behinderungen abzubauen, um ihre gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben zu fördern.

Wen betrifft das BFSG?

Das Gesetz betrifft Hersteller und Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen im B2C-Bereich, insbesondere Online-Shops und Webseitenbetreiber. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro, sofern sie keine der genannten Produkte vertreiben.

Welche Produkte und Dienstleistungen fallen unter das BFSG?

Betroffene Produkte sind unter anderem Smartphones, Tablets, Computer, E-Book-Reader sowie Geld- und Fahrausweisautomaten. Dienstleistungen umfassen Telekommunikationsdienste, Bankdienstleistungen, E-Books, elektronischen Geschäftsverkehr und Personenbeförderungsdienste.

Was bedeutet Barrierefreiheit konkret für meine Website oder meinen Online-Shop?

Ihre digitalen Angebote müssen so gestaltet sein, dass sie für Menschen mit Behinderungen ohne besondere Erschwernis zugänglich und nutzbar sind. Das beinhaltet beispielsweise eine klare und einfache Sprache, ausreichende Kontraste, alternative Texte für Bilder, Tastaturbedienbarkeit und Kompatibilität mit Screenreadern.

Bis wann müssen die Anforderungen umgesetzt sein?

Die Barrierefreiheitsanforderungen müssen bis zum 28. Juni 2025 vollständig umgesetzt sein. Es gibt keine zusätzliche Umsetzungsfrist nach diesem Datum, daher sollten Unternehmen frühzeitig mit der Planung beginnen.

Welche Konsequenzen drohen bei Nichteinhaltung des BFSG?

Bei Verstößen können Bußgelder von bis zu 100.000 Euro verhängt werden. Zudem können Verbraucher und Verbände rechtliche Schritte einleiten, und es besteht die Gefahr von Abmahnungen aufgrund von Wettbewerbsverstößen.

Sind auch mobile Anwendungen und Apps betroffen?

Ja, das BFSG gilt sowohl für Websites als auch für mobile Anwendungen und Apps. Diese müssen ebenfalls barrierefrei gestaltet werden.

Wie kann ich prüfen, ob mein Unternehmen als Kleinstunternehmen gilt?

Ihr Unternehmen gilt als Kleinstunternehmen, wenn es weniger als 10 Personen beschäftigt und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Millionen Euro aufweist.

Welche Vorteile bietet die Umsetzung der Barrierefreiheit für mein Unternehmen?

Durch barrierefreie Angebote erreichen Sie eine größere Zielgruppe, verbessern die Benutzerfreundlichkeit für alle Nutzer, stärken Ihr Unternehmensimage und profitieren von möglichen SEO-Vorteilen.

Wo finde ich Unterstützung und weitere Informationen zur Umsetzung des BFSG?

Sie können auf die Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zurückgreifen, die Rechtsverordnung zum BFSG studieren oder Experten für Barrierefreiheit konsultieren.