BFSG 2026: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz komplett erklärt
Erfahren Sie alles über das Gesetz, das zur Umsetzung der EU-Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen dient, einschließlich der Ziele, Anwendungen und Auswirkungen.
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Ein Accessibility Conformance Report (ACR) ist ein standardisiertes Dokument, das beschreibt, inwieweit ein digitales Produkt die Anforderungen der Barrierefreiheitsstandards erfüllt. Grundlage ist das VPAT (Voluntary Product Accessibility Template) des Information Technology Industry Council (ITI). Der Bericht listet alle relevanten WCAG-Kriterien auf und bewertet jedes einzeln als Supports, Partially Supports, Does Not Support oder Not Applicable.
Die aktuelle Version ist VPAT 2.5, von ITI im April 2025 veröffentlicht. Sie ist die erste VPAT-Edition, die WCAG 2.2 einschließt, mit neun zusätzlichen Erfolgskriterien gegenüber WCAG 2.1. Für den europäischen Markt ist zusätzlich die harmonisierte Norm EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) maßgeblich, deren Nachfolger V4.1.x nach aktueller ETSI-Planung am 23. Oktober 2026 im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden soll.
Seit dem 28. Juni 2025 ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft. Unternehmen müssen Barrierefreiheit nachweisen können. Ein ACR ist dabei das zentrale technische Compliance-Dokument: Er dokumentiert den tatsächlichen Konformitätsstatus gegenüber Marktüberwachungsbehörden, Einkäufern und Kunden. Im B2B-Bereich verlangen immer mehr Unternehmen und öffentliche Auftraggeber einen aktuellen ACR als Teil des Beschaffungsprozesses. Wer keinen vorlegt, verliert Aufträge. Der ACR ist damit nicht nur Compliance, sondern Wettbewerbsvorteil.
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VPAT 2.5 ist seit April 2025 verfügbar und ersetzt VPAT 2.4 (August 2023). Die wichtigsten Neuerungen fasst folgende Übersicht zusammen:
VPAT 2.5 existiert in vier Editionen, passend zum jeweiligen Zielmarkt:
Ein vollständiger ACR nach VPAT 2.5 enthält mindestens: Produktinformationen mit Version, Konformitätserklärung mit Standardbezug, die WCAG-Tabelle (pro Erfolgskriterium eine Bewertung), bei EU- und INT-Edition die EN 301 549 Tabelle, die dokumentierten Prüfmethoden sowie Datum und rechtliche Hinweise. Jede Bewertung Partially Supports oder Does Not Support muss durch eine konkrete Beschreibung der Barriere begründet werden. Falsche Angaben im ACR können rechtliche Konsequenzen haben.
Ein ACR zu erstellen ist ein strukturierter Prozess, der auf einem soliden Accessibility Audit aufbaut. Der Workflow gliedert sich in fünf klare Schritte:
Ein rein automatisierter Audit reicht nicht aus. Bekannte Tools decken etwa 30 bis 40 Prozent der WCAG-Kriterien ab. Alles andere erfordert menschliche Prüfung durch erfahrene Accessibility-Experten. NCA kombiniert beides und erstellt nach Abschluss den vollständigen ACR inklusive gesetzlich vorgeschriebener Barrierefreiheitserklärung.
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Mehr erfahrenViele Unternehmen verwechseln ACR und Barrierefreiheitserklärung. Beide sind wichtig, erfüllen aber unterschiedliche Zwecke:
In der Praxis ergänzen sich beide Dokumente: Der ACR liefert die detaillierte technische Grundlage, die Barrierefreiheitserklärung kommuniziert den Status verständlich gegenüber Nutzern. Für die kommende EN 301 549 V4.1.x ist zudem wichtig: WebView-Inhalte in Apps gelten klar als Software (Kapitel 11), nicht als Web (Kapitel 9). Das beseitigt eine bisherige Grauzone bei hybriden Anwendungen. NCA erstellt beide Dokumente als Teil des BFSG-Compliance-Pakets und berücksichtigt dabei die anstehende Norm-Aktualisierung sowie den European Accessibility Act (EAA).
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Was soll entstehen?
Die wichtigsten Fragen rund um den Accessibility Conformance Report, VPAT 2.5 und BFSG-Compliance im Jahr 2026.
Ein ACR ist ein standardisiertes Dokument, das den Barrierefreiheitsstatus eines digitalen Produkts nach WCAG-Kriterien dokumentiert. Grundlage ist das VPAT des Information Technology Industry Council (ITI), aktuell in Version 2.5. Seit dem BFSG 2025 ist der ACR das wichtigste technische Compliance-Dokument für Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienste in der EU anbieten.
VPAT 2.5 erschien im April 2025 und ist die erste Version mit WCAG 2.2 Support in der WCAG- und INT-Edition. Das obsolete Erfolgskriterium 4.1.1 Parsing wurde neutralisiert. Die Transparenzanforderungen für Prüfmethoden sind verschärft, und die EU-Edition wurde um fehlende AAA-Kriterien in Table 3 ergänzt.
Der ACR selbst ist nicht explizit gesetzlich vorgeschrieben, aber die Barrierefreiheitserklärung ist es. In der Praxis ist der ACR die technische Grundlage für diese Erklärung und unverzichtbar für B2B-Beschaffungen. Wer als Lieferant digitaler Produkte ohne ACR auftritt, verliert zunehmend Ausschreibungen im öffentlichen Sektor und bei Großunternehmen.
VPAT 2.5 enthält Tabellen für WCAG 2.0, 2.1 und 2.2. Für BFSG-Konformität ist aktuell WCAG 2.1 AA der Mindeststandard, da die harmonisierte EN 301 549 V3.2.1 auf WCAG 2.1 verweist. Die kommende EN 301 549 V4.1.x wird auf WCAG 2.2 AA aufrüsten. NCA empfiehlt, ACRs zukunftssicher bereits nach WCAG 2.2 zu erstellen.
Das Normungsinstitut ETSI nennt als Zieldatum den 23. Oktober 2026 für die Nennung der neuen Version im Amtsblatt der EU. Der Entwurf V4.1.0 wurde im November 2025 veröffentlicht. Mit der Harmonisierung wird WCAG 2.2 AA rechtlich verbindlicher europäischer Standard. Zudem bringt die neue Norm Klarstellungen, etwa dass WebViews in Apps klar als Software gelten.
Nach jedem größeren Produktrelease und mindestens einmal jährlich. Ein veralteter ACR kann bei Beschaffungsprozessen abgelehnt werden und im Streitfall als Nachweis unzureichend sein. Das Gültigkeitsdatum muss im Dokument angegeben sein. Große Anbieter wie Oracle pflegen ihre ACRs monatlich, was den aktuellen Qualitätsstandard im Enterprise-Umfeld zeigt.
Der ACR wird vom Produkthersteller oder einem beauftragten Barrierefreiheits-Experten erstellt. Es gibt keine offizielle Zertifizierungsstelle, auch ITI prüft oder genehmigt keine VPATs. Die Glaubwürdigkeit hängt von der Prüfmethodik ab: Rein automatisierte Audits reichen nicht aus, manuelle Tests durch Experten mit echten Screenreadern sind Pflicht.
Supports bedeutet vollständig erfüllt. Partially Supports bedeutet teilweise erfüllt, mit Erläuterung welche Teile nicht funktionieren. Does Not Support bedeutet nicht erfüllt, mit konkreter Beschreibung der Barriere. Not Applicable bedeutet, das Kriterium trifft auf dieses Produkt nicht zu, mit Begründung. Die US-Access-Board-konformen Definitionen sind in jedem VPAT dokumentiert.
Der ACR ist ein technisches B2B-Dokument für Einkäufer und Compliance-Prüfer. Die Barrierefreiheitserklärung ist nach BFSG gesetzlich vorgeschrieben, richtet sich an Endnutzer und muss auf der Website veröffentlicht sein. Beide Dokumente ergänzen sich: Der ACR liefert die Grundlage, die Erklärung kommuniziert den Status nutzerzentriert.
Für rein deutsche oder europäische Zielgruppen reicht die VPAT 2.5 EU-Edition, die auf EN 301 549 und WCAG 2.1 AA aufbaut. Für international tätige Unternehmen ist die VPAT 2.5 INT die beste Wahl, da sie alle Standards (Section 508, EN 301 549, WCAG 2.0 bis 2.2) in einem Dokument abdeckt und damit auch US-Kunden und globale Ausschreibungen bedient.
Öffentliche Auftraggeber verlangen zunehmend einen aktuellen ACR als Teil der Bieterunterlagen. Ohne ACR können Angebote für Software oder digitale Dienstleistungen abgelehnt werden. Auch private Großunternehmen integrieren ACR-Anforderungen in ihre IT-Beschaffungsrichtlinien, verstärkt durch das BFSG und die Marktüberwachungspflichten seit Juni 2025.
Ja. NCA führt den zugrundeliegenden Accessibility Audit mit kombinierter automatisierter und manueller Methodik durch, bewertet alle WCAG 2.1 oder WCAG 2.2 Kriterien nach VPAT 2.5 Standard und erstellt den fertigen ACR inklusive Barrierefreiheitserklärung. Vereinbaren Sie eine kostenlose Erstberatung unter roland@nevercodealone.de.
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